Mariposax3
hey ich brauch mal kurz eine Denkstütze. Normalerweise wäre mein normales Gehalt schon da. Seit dem 26 befinde ich mich um Mutterschutz, davor ja noch ganz normal im BV.
Müsste ich nicht theoretisch jetzt noch mein letztes gehalt bekommen? Man wird ja nicht im voraus für die Monate bezahlt sondern im Nachhinein sozusagen.
Beispiel: Erster Arbeitstag 01.06.20 erstes gehalt 01.07.20
Also müsste ich doch theoretisch jetzt noch einmal gehalt bekommen oder? Mein Mutterschaftsgeld hängt irgendwo fest und wenn jetzt dann auch kein gehalt kommt dann habe ich echt ein problem hab schon vor über 2 Monaten beantragt aber die haben wohl technische probleme.
Helft mir mal kurz beim denken ob ich da irgendeinen Fehler drin habe.
Achso ich arbeite in dem Betrieb schon seit 2 Jahren das Beispiel mit dem 01.06 war wirklich nur ein Beispiel!
Also, bin jetzt seit 23.06 in Mutterschutz. Habe jetzt mein letztes Gehalt bekomnen und auch schon das Geld von der Krankenkasse. Aber relativ wenig. Wie ist das nochmal??? Wieviel zahlt AG und wieviel Krankenkasse? Da hab ich jetzt den Denkfehler Und wenn das Kind da ist? Bezahlt KK dann 8 Wochen und erst nach dieser Zeit geht Elterngeld los ???? Fragen über Fragen. Ich weiss nicht mehr wie das bei meinem Sohn vor 7 jahren war leider
Also soweit ich es verstanden habe zahlt die KK 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Das 8 wocjen danach gibt es aber erst mit einreichen der Geburtsurkunde. Danach zahlt erst das Elterngeld Der Arbeitgeber zahlt mehr als die KK also das stimmt schon! Ich glaube die KK zahlt nur 13 Euro pro Tag.
also eigentlich überweist die KK ihren anteil für die zeit "vor der geburt" (6 wochen) sobald die MuSchu-frist beginnt in einem betrag. hierzu muss der antrag natürlich bearbeitet sein - hier würd ich mal anrufen.
nach einreichen der geburtsurkunde wird der anteil "nach der geburt" überwiesen mit ggf. einer korrektur "vor der geburt" (da die wenigsten kinder am ET zur welt kommen).
der arbeitgeber überweist seinen anteil wie eine normale gehaltsüberweisung - in deinem fall dann zum monatsende.
der AG zahlt in der MuSchu-frist soweit ich mich erinnere dein normales gehalt abzüglich der erhaltenen leistungen von der KK. also solltest du in der MuSchu-frist keine finanziellen einbußen haben (außer schichtzulagen, boni, ...).
das EG wird ab dem tag der geburt bezahlt, allerdings mit deinem MuSchu-geld verrechnet. üblicherweise erhälst du dann die ersten 2 monate dann kein EG da du ja das MuSchu-geld bekommen hast. (betrifft basis-EG. bei EG-plus kenn ich mich nicht aus)
zumindest glaube ich, dass es so läuft...
Ich könnte gerade brüllen!!!!!
Ich habe jetzt aus Interesse bei der KK angerufen und die sagen mir dass von meinem Minijob noch die Entgeltdaten fehlen. Ich hab vor WOCHEN schon gefragt ob alles da ist und die meinten ja. Muss man echt allem hinterher rennen? Es hieß das läuft alles total automatisch!
Ich könnte gerade so heulen mein Minijob ist total langsam und die wollen sowieso nie irgendwas zahlen also werden sie das vermutlich erst mal ignorieren und ich kriege finanzielle Probleme
ich habe den Antrag schon vor 2 oder 3 Monaten gestellt genau um sowas zu vermeiden.
Was mache ich denn jetzt? Hab schon angerufen und die aus der Verwaltung meinte ganz verschlafen "hmm.... ja.... ich gebe das mal so weiter hm..." das kann ja was werden. Hab jetzt parallel noch mal eine Email geschickt und rufe in 2 Stunden noch mal an.
Oh Wahnsinn so viel Stress auf die letzten Meter.
Aalso, ich hab eig keine ahnung, aber ich bin seit dem 22.6. In mutterschutz und habe ein paar tage vorher von der krankenkasse deren anteil ünerwiesen bekommen, komplett bis zur geburt, eine einmalzahlung sozusagen. Nach geburt reichst du die geburtsurkunde ein und bekommst dann den Teil für nach der Geburt. Die KK zahlt meine ich 13 euro pro Arbeitstag und den Rest zahlt dein AG.
Ich habe heute von meinem AG nochmal volles Gehalt ausgezahlt bekommen. (ich war verwundert, ich dachte eigentlich, dass es jetzt diesen Monat schon weniger ist, weil ich ja schon im Musch bin, also dementsprechend anteilig weniger dachte ich.. Denn wir bekommen das Gehalt immer Ende des Monats, also zb ab 29.6. Für Juni
)