Monatsforum April Mamis 2022

Kindergeldantrag vor Geburt und Elternzeit AG fragt nach Partner?

Kindergeldantrag vor Geburt und Elternzeit AG fragt nach Partner?

suzefox

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Hallo zusammen Nachdem wir uns die letzten Tage noch um ein neues Auto gekümmert haben weil mein Auto nicht babytauglich war (3 türer) komm ich endlich wieder zum Rest zu organisieren. Habe ein paar Fragen dazu: Kindergeldantrag, wenn ich den ausfüllen möchte fragt man nach Geburtsdatum das ist ja noch nicht bekannt. Online lässt er einen dann nicht weiter und im Formular steht man darf nicht ab Geburt o. Ä. angeben. Wie habt ihr das gemacht? Elternzeit: Mein AG (öffentlicher Dienst) hat ein Formular das auch abfragt ob und wann mein Mann Elternzeit nimmt und dass wir zusammen (!) nicht mehr wie drei Jahre nehmen. Das ist doch nicht rechtens oder? Bzw muss ich das doch gar nicht angeben? Oder bin ich da falsch informiert? Danke für Tipps Viele Grüße und noch einen schönen Samstag :-)


Yassam

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Hallo, was den kindergeldantrag betrifft, habe ich den ausgedruckt und soweit ausgefüllt und nach der geburt trage ich dann das geburtsdatum hinzu. Zusätzlich brauchen die ja auch die geburtsurkunde. Also geht das alles nur nach der Geburt zumindest in nrw ist das so. Lg


franziskia

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Elternzeit beträgt pro Kind 3 Jahre, die könnt ihr euch aufteilen, also vollkommen rechtens von deinem Arbeitgeber. Ihr habt ja nicht jeder drei Jahre.


suzefox

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Also dann verstehe ich aber diese Quellen alle falsch?? Bundesministerium: Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Finanztip.de/Elternzeit: Die Eltern können bei jedem Kind gleichzeitig oder nacheinander jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Dabei wird die Mutterschutzfrist, also die ersten beiden Monate nach der Geburt des Kindes, auf die Elternzeit angerechnet. Müttern bleiben damit nach dem Mutterschutz zwei Jahre und zehn Monate Elternzeit. familienportal.de: Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Jedem Elternteil stehen 3 Jahre Elternzeit zu, unabhängig davon ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Wie Sie die Elternzeit untereinander aufteilen, können Sie frei wählen. Sie müssen dabei aber Fristen für die Anmeldung beachten. Also mM nach ist Elternzeit (ja unabhängig von Elterngeld) und wenn keiner mehr wie 32h parallel arbeitet darf jeder 3 Jahre dafür verwenden oder? Mag für andere eine komische Frage sein, aber da meine Eltern tot sind und die Eltern meines Mannes 2h Fahrt von hier weg wohnen, wollen wir beide berufstätig sein (innerhalb der 32h) und Elternzeit beanspruchen (Kündigungsschutz!)


Alicia_Herzglück

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Hmm... Die Texte sind schon komisch, würde ich genauso verstehen, dass jeser 3 Jahre Anspruch hat. Echt merkwürdig, wusste ich bis jetzt so nicht. Musst echt mal jemanden fragen der das weiss. Sorry. Also wir haben beim 1. Kind ich 22 und mein Mann 2 Monate EZ genommen und das werden wir wieder so machen. Deswegen kenn ich mich leider net aus. Zu dem anderen Thema. Es ist ja so, dass Du 3 Monate nach Geburt Zeit hast den Antrag wg EG abzuschicken. Und Du kannst den erst ausfüllen, wenns Babyle da ist, ist leider so. Ich mach das immer online. Fülle alles aus, soweit es geht und speichere es. Sobald Baby da ist fülle ich den Rest aus und sende es ab.


Lilime17

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Hallo! Hatte das gleiche Problem mit dem Onlineantrag und hab dann beschlossen, das Ausfüllen auf nach der Geburt zu verschieben. Sooo aufwendig ist es ja nun auch nicht. Zur zweiten Frage kann ich leider nichts sagen.


Hoppla123

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Hi, Frag doch mal bei Frau Bader im Expertenforum Recht für Familie. Mich würde eine Antwort auch sehr interessieren.


CajunShrimp

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Ich hab mir den Elterngeldantrag einfach wieder ausgedruckt und soweit ausgefüllt, wie es geht. Das scheint aber Bundesland und tlw sogar Landkreisabhängig zu sein, ob es noch akzeptiert wird. Bei uns war auf der Seite vom Landkreis noch der Link zum pdf, also hab ich’s mal entsprechend gemacht… und wenn nicht ist’s zumindest schneller abgetippt, als dann erst alles zusammengesucht Ich glaub mit den Max 3 Jahren ist auf jeden Fall was, wie viel die Rentenkasse an Beiträgen zahlt. Aber für eure Lösung ist das ja dann auch nicht so wirklich relevant. Lg


Redge81

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Hi, ich verstehe das auch so mit den drei Jahren pro Partner. Die Elternzeit ist ja unabhängig vom Elterngeld. Da geht es doch eher darum, dass man Stunden reduzieren kann ohne seinen Vollzeitarbeitsvertrag zu verlieren. Ich überlege auch, ob ich das dritte Jahr eventuell nehme, wenn unsere Tochter in die Schule kommt und dann nochmal Stunden reduziere. Bei uns ist es auch ähnlich wie bei euch, beide Omas sind leider schon tot und mein Vater geht auf die 80 zu. Daher müssen wir die Betreuung auch selber stemmen.


eislady

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Kindergeld kannst du erst nach der Geburt beantragen. Eine Zeit lang brauchtest du dafür sogar die persönliche ID, die ja erst nach Anmeldung im Standesamt (bei Ausstellung der Geburtsurkunde) angelegt und dir dann zugeschickt wird. Ob die aktuell noch nötig ist, oder das Geburtsdatum reicht, weiß ich nicht. War aber ein sehr schneller Antrag. Online ausfüllen = 5 min, ausdrucken, unterschreiben, abschicken, fertig. Elternzeit kenne ich mich mit der Obergrenze nicht aus, da wir nur 1 Jahr EZ planen. Aber evtl einfach mal die Personalabteilung anrufen?


suzefox

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Antwort auf Beitrag von suzefox

Hallo zusammen, hab die Frage nochmal im Forum gestellt: https://www.rund-ums-baby.de/recht/3-Jahre-Elternzeit-pro-Elternteil-Darf-AG-fragen-was-Partner-beantragt_234171.htm Frau Baders Antwort kurz kopiert: Hallo, 1. Jeder hat 3 Jahre und was Ihr Mann macht geht Ihren AG ja nun nix an. 2. Der Antrag auf TZ in EZ ist 7 Wochen vorher zu stellen. Es macht Sinn, es eher zu klären, damit der AG planen kann, einen Anspruch hat er nicht. 3. Wenn Sie bei der Geburt weniger als 2 Jahre beantragen haben Sie keinen Anspruch auf verlängerung. Liebe Grüße NB Also ja, jeder hat 3 Jahre und der AG darf nicht nachfragen wg dem anderen Elternteil (fände ich auch iwie ungerechtfertigt, weil es ja nur darum geht die Std zu reduzieren in einem "geschützten" Umfang...)