Philo
Hallo, bei uns in der KiTa war heute eine "Zahnputzfee", die den Eltern den "Zahnärztlichen Kinderpass" überreicht hat. Dort werden bis zum 6. Lebensjahr alle Zahnärztlichen Untersuchungen dokumentiert. Wenn Interesse besteht, zu beziehen ist dieser bei: Bayerische Landeszahnärztekammer kinderpass@blzk.de LG, Philo
Über das Ding wunder ich mich schon länger - wozu bitte braucht man das???? Ich gehe zu einem Zahnarzt- da ist alles in den Unterlagen vorhanden und gut....Vielleicht bin ich zu bblöd aber ich kapiere den Sinn dahinter echt nicht außer noch weiter erfassten Daten. Habe es bisher immer dankend abgelehnt.
Hi Lakshmi, habt ihr ein U-Heft? Der Zahnarztpass ist das zahnmedizinische Gegenstück :-) Nicht alle Eltern wissen, wann welche Termine nötig sind. Außerdem werden Zahngesundheit der Mutter, Kariesrisiko beim Kind, Sauger oder Stillen, Daumenlutschen und weiteres dokumentiert. Und es gibt Infos zu Flourid Prophylaxe, Entwicklung des Gebisses, zur Zahnputztechnik, Auswahl der Zahnbürste usw. Man sollte denken, dass Eltern sich informieren und das alles wüssten aber viele Eltern kennen sich wenig aus. Der Pass gehört euch, die Daten werden nicht irgendwie weiter gegeben. Ich persönlich finde es eine gute Sache aber es ist freiwillig und wenn du darfst es natürlich jederzeit ablehnen :-)
Ich hatte den pass mal beim gyn gesehen, aber nicht beim kinderarzt. i ch finde es gehört irgendwie zum u-heft dazu. schade, dass er nicht integriert ist. vielleicht kommt das ja noch. hier auch was lesenswertes, aber diesmal über zahnungsmittel: "Gefährliche Nebenwirkungen FDA warnt vor Lidocain-Lösung bei zahnenden Kindern Die amerikanische Aufsichtsbehörde FDA warnt davor, viskose, zweiprozentige Lidocain-Lösungen gegen Zahnungsbeschwerden bei Babys und Kleinkindern einzusetzen. Bei Überdosierungen und durch versehentliches Verschlucken kann Lidocain laut FDA zu Krampfanfällen, schweren Hirnschäden und Herzproblemen führen. Im Jahr 2014 prüfte die US-Behörde Meldungen zu 22 Fällen aus den vergangenen 35 Jahren, in denen es zu schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen kam, nachdem zweiprozentige Lidocain-Lösungen bei Kleinkindern und Säuglingen im Alter zwischen fünf Monaten und 3,5 Jahren unter anderem wegen Zahnungsbeschwerden angewendet wurden. Offiziell zugelassen für diese Indikation ist die viskose Lösung, auf die sich die Warnung bezieht, nicht. In Deutschland ist das vergleichbare Präparat Xylocain® Viscös 2 Prozent verfügbar, das ebenfalls über keine Zulassung bei Zahnungsbeschwerden verfügt, sondern lediglich zur lokalen Nervenblockade der Schleimhaut sowie als Gleitmittel bei Endoskopien und bei der Einführung eines Beatmungsrohrs bei Erwachsenen und Kindern aller Altersklassen indiziert ist. Indiziert zur zeitweiligen, symptomatischen Behandlung von Schmerzen an Mundschleimhaut, Zahnfleisch und Lippen auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist das apothekenpflichtige Präparat Dynexan® Mundgel. Es enthält 2 Prozent (20 mg/g) Lidocainhydrochlorid. Die Dosierung ist individuell unter Berücksichtigung von Alter und Gewicht vorzunehmen. Maximaldosis ist viermal täglich ein erbsengroßes Stück. Insbesondere Kinder sollen nach der Anwendung nicht trinken oder essen, um ein Verschlucken zu vermeiden, rät die Packungsbeilage. Laut Aussage des Herstellers ist bei dieser Darreichungsform, nämlich als Gel, eine Überdosierung durch die Art der Anwendung unwahrscheinlich, da es lediglich vorsichtig auf die betroffenen Stellen gerieben und nicht wie die flüssigen Zubereitungen, auf die die FDA sich bezieht, mit dem Löffel appliziert wird. Außerdem sei Dynexan® nicht trinkbar. Ein weiteres Präparat, das über eine Zulassung zur kurzzeitigen Linderung der Beschwerden bei der ersten Zahnung verfügt, ist das nicht-apothekenpflichtige Dentinox® N Zahnungshilfe für Säuglinge. Das Präparat enthält neben Kamillenextrakt 0,34 Prozent (3,4 mg/g) Lidocainhydrochlorid. Es ist auch im Drogeriemarkt erhältlich. Das zweiprozentige Lidocain-Gel Kamistad® kommt bei zahnenden Säuglingen und Kleinkindern nicht infrage. Es soll, da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, bei Kindern unter zwölf Jahren nicht angewendet werden. Die FDA erachtet OTC-Schmerzmittel zum Auftragen auf die Kauleiste bei Zahnungsbeschwerden generell weder für notwendig noch für sinnvoll. Sie würden innerhalb von Minuten aus dem Mund des Babys ausgewaschen. Stattdessen empfiehlt die Behörde zur Schmerzlinderung gekühlte (nicht gefrorene) Beißringe oder eine Massage der betroffenen Stelle. Julia Borsch / 03.07.2014, 15:44 Uhr " quelle: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2014/07/03/fda-warnt-vor-lidocain-loesung-bei-zahnenden-kindern/13254.html
Huhu wir haben den kinderpass zusammen mit dem gesundheitsheft im KH bekommen :) aber ich wohne auch in Thüringen das ist ja von bundesland zu bundesland unterschiedlich
Meinst du so ein blaues Heft? Das gab es bei uns gleich nach der Geburt im KH mit zum U-Heft und dem Impfpass dazu. Rein kommt genau das, was oben im Beitrag beschrieben wurde. Ich find´s gut.
Den Impfpass gibt es bei euch noch so??? Unglaublich - wir müssen die hier nun seid 2 Jahren kaufen ... Hat nichts mit dem Thema zu tun, viel mir nur gerade auf .... ---was das Heft anbelangt bin ich nun genau so weit wie vorher -wir wollen, brauchen es nicht ;-) Aber Hilfreich kann es sicher für einige sein