Mitglied inaktiv
Hallo, seit der 8. SSW plagen mich Schmerzen im Steißbein. Vor allem im Sitzen und beim Aufstehen sind die Schmerzen extrem stark. Mittlerweile bin ich in der 20. Woche und es ist immer noch keine Besserung in Sicht. Weder der Orhopäde, noch der Physiotherapeut noch eine Osteopathin können mir helfen. Was hab ich sonst noch für Möglichkeiten mich von den Schmerzen zu befreien? Ist das ein ausreichender Grund um mir ein volles Beschäftigungsverbot zu erteilen? Bitte um Ihre informative Stellungnahme. Vielen Dank
hallo, 1. derartige Beschwerden in den Gelenken/im knöchernen Beckenbereich (der Ausschluss anderer Ursachen vorausgesetzt !)sind in aller Regel durch die Auflockerung des gesamten Bandapparates bedingt, die wiederum Folge der hormonellen Veränderungen in d. Schwangerschaft sind. Und hiervon können neben der Wirbelsäule, der Schambein (Symphyse) auch die Gelenke des Beckens betroffen sein. Selten können es auch mal Entzündungen, z.B. im Ileo-Sakral-Gelenk sein. In Absprache mit dem FA u. evt. einem Orthopäden kann hier über Maßnahmen wie Wärmebehandlung, Krankengymnastik und Schwimmen zur Stärkung und Entspannung der Muskulatur gesprochen werden. In einigen Fällen muss man gar auch mal ein Schmerzmittel dazugeben. Wie gesagt, kann es nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch später im Wochenbett durch hormonelle Einflüsse zu einer verstärkten Beweglichkeit - in gewissen Grenzen - in den Ileosakralgelenken (Gelenke zwischen Darmbein und Kreuzbein) und den beiden Schambeinästen kommen. Diese Lockerung des Beckenringes kann den Abstand zwischen der Hinterkante des Schambeines und der Oberkante des Kreuzbeines um bis zu 1 cm vergrößern. Das Steißbein kann unter Geburt zusätzlich um ca. 2 cm nach hinten ausweichen. Dieses hinterlässt normalerweise keine Folgen. Falls die Schmerzen in schwacher Form weiterbestehen würden, kann man entsprechende Maßnahmen (Physiotherapie, Manuelle Therapie) ergreifen. Für eine Folgeschwangerschaft sind keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen. 2.das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB
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