Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Christian Karle:

ISt ein Beschäftigungsverbot als Lehrerin aufgrund von Corona ratsam?

Dr. med. Christian Karle

Dr. med. Christian Karle
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: ISt ein Beschäftigungsverbot als Lehrerin aufgrund von Corona ratsam?

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Guten Morgen, ich bin Lehrerin in NRW und, wie so viele Frauen hier, verunsichert. In NRW sind alle Regelungen bzgl. Corona als Lehrkraft zurückgenommen worden und es wird nur auf das Mutterschutzgesetz verwiesen. Auch der BAD (Amtsarzt) gibt keine Einschätzung bzgl. Corona ab. Also sollen die Schwangeren dies mit ihren Ärzten absprechen. Die Situation um Corona kennen Sie wahrscheinlich besser als ich (plazentagängig, unsichere Folgen, schlechte Behandlung durch Medikamente, körperliche Mehrbelastung). Als Vorgeschichte hatte ich in den SSW 7.-13. Blutungen und in Woche 9 wurde ein Hämatom festgestellt, was auf dem letzten Ultraschall (Woche 13) nicht mehr zu sehen war. Ich arbeite an einem Berufskolleg mit ca. 150 Lehrer*innen und in etwa 2.300 Schüler*innen. Diese sind alle erwachsen und haben damit andere Kontakte im privaten Umfeld, als es vielleicht Grundschüler haben. Das Einzugsgebiet beträgt ca. 100km - d.h. die Schüler*innen fahren schonmal 1,5 Stunden Zug, um zu uns zu gelangen. Pro Tag habe ich in der Regel 3-4 wechselnde Lerngruppen von je 15-30 Schülern pro Klasse. Damit steigt natürlich der tägliche Kontakt (abgesehen von dem Wandern auf den Fluren, Lehrerzimmer und Co.) In NRW gilt derzeit eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Ich vertraue den dünnen Masken nicht, sodass ich eigentlich eine FFP2-Maske tragen wollte. Dies ist aber auf Dauer nicht möglich, da mir das Atmen damit tatsächlich überraschend schwer fällt. Der Mindestabstand ist bei Regelbetrieb in den engen Räumen und Fluren schlicht nicht einhaltbar. Nun ist es in diesem System so, dass bspw. eine Krankschreibung von 2 Wochen wegen den heißen Temperaturen in Verbindung mit den Masken das System gesamt nicht entlastet, sondern eine "On-off-Geschichte" kaum aufgefangen werden kann. Wie sehen Sie das? Macht hier ein Beschäftigungsverbot Sinn? Ist es überhaupt möglich in dieser Gesamtsituation ein BV zu erwirken? Beste Grüße Puzzles


Dr. med. Christian Karle

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Guten Morgen, Das ist aktuell ein heißes Thema. Der Arbeitgeber, in diesem Fall das Land NRW, ist für den Infektionsschutz zuständig. Wenn hier lt. Gesetzgeber alles getan wird, um Sie zu schützen, besteht keine Veranlassung für den AG ein BV auszusprechen. Eine Pandemie ist da sicher eine extreme Ausnahmesituation. Die Bundesländer haben aber nun mal entschieden, zum Regelbetrieb zurück zu kehren. Wenn Sie Beamtin sind, entscheidet der Amtsarzt. Ansonsten bleibt nur noch ein BV aus medizinischen Gründen. Da müssen Sie tatsächlich individuell mit Ihrem betreuenden Frauenarzt sprechen. Blutungen in der Frühschwangerschaft sind kein Grund für ein BV. Alternativ können Sie sich auch vom Präsens Unterricht befreien lassen und von zuhause weiterarbeiten. Alles Gute wünscht Ihnen Dr Christian Karle


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Danke für Ihre schnelle Antwort. Das ist leider mein Problem: nach Telefonaten mit dem Betriebsarzt und der Bezirksregierung wird mir stets gesagt, dass von diesen Stellen eben keine Einschätzung vorgenommen wird. Es wird immer auf individuelle Entscheidungen mit den Ärzten verwiesen. Wie sehen Sie das als Arzt? Was wäre Ihre Einschätzung zu der Lage?


Dr. med. Christian Karle

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Das ist sehr schade, daß sich die Behörden und der Betriebsarzt hier aus der Pflicht nehmen. Aus meiner Sicht wäre es am besten, Sie als schwangere Lehrerin aus dem Präsensunterricht zu befreien und für das homeschooling einzuplanen. Das kann ihr FA höchstens empfehlen, aber nicht durchsetzen. Leider kommt es immer wieder vor, daß der Frauenarzt durch Untätigkeit des AG "genötigt" wird, sich einen medizinischen Grund für ein BV aus den Fingern zu saugen. Das ist illegal und nicht zu empfehlen. Signalisieren Sie aktiv Ihre Bereitschaft von zu Hause aus arbeiten zu wollen, vielleicht kann sich der Betriebsarzt dann zu einem Kompromiss durchringen. Persönliche Anmerkung : Diese Entwicklung der Pandemie war nach den Sommerferien leider absehbar. Jetzt, wo die ersten Bundesländer aus den Ferien kommen, steigen die Zahlen. Da dürfen wir uns bei unseren Mitbürgern bedanken, die trotz Corona in den Urlaub fliegen mussten. Nur hat unsere Politik keine schlüssigen Konzepte vorlegen können. Meine Kinder sollen in 4 Tagen wieder zur Schule gehen und keiner weiß bis jetzt, wie es laufen soll. Alles Gute und viel Erfolg. Ihr Dr Christian Karle


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Guten Morgen, ich wollte Ihnen als Arzt noch den aktuellen Stand mitteilen: Meine Frauenärztin möchte sich (zurecht) nicht vom System instrumentalisieren lassen. Da es mir gesundheitlich gut geht, spricht sie kein BV aus. Wie Sie schon so schön sagten entziehen sich die offiziellen Behörden da ihrer Pflicht. NRW hat Schwangere trotz neuer Studien bzgl. schweren Infektionsverläufen nicht mehr zur Risikogruppe gezählt und damit gibt es kaum Spielraum. Für Betroffene wie mich ist die Situation sehr unschön, da sie sehrwohl vorhersehbar war. Gleichzeitig fragt man sich, wie viel die Gesundheit der Mitarbeiter für das System von Wert ist. Ähnliches ist in fast allen Bereichen und auf allen Seiten des Systems zu beobachten. Dennoch bedanke ich mich ausdrücklich für Ihre Einschätzung und Ihre Arbeit hier.


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