Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Immunstatus - Lehrberuf

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Immunstatus - Lehrberuf

seidner

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Guten Abend, ich bin Lehrerin an einer Grundschule und mein Arbeitgeber hat eine Blutuntersuchung angefordert um meinen Immunstatus zu klären. (Bei meinem ersten FA Termin, hat dieser mich bereits darüber aufgeklärt und gesagt ich solle bei meinem Arbeitgeber nachfragen) Bei dieser Untersuchung kam nun heraus, dass ich gegen Mumps nicht immun bin. (Masern und Röteln: voller Schutz; Windpocken und Ringelröteln: ein Schutz kann angenommen werden) Mein FA sagt nun, der Arbeitgeber muss die Entscheidung treffen ob ich weiter unterrichten darf oder nicht, ich soll aber bedenken, dass ich keinen vollständigen Immunschutz habe. Der Arbeitgeber äußert sich gar nicht dazu. Er kennt die Ergebnisse nun seit drei Wochen. Immer wieder lese ich in den verschiedenen Foren, dass die behandelnden FA ein BV aussprechen bei Erziehern, Lehrern, Menschen im Pflegeberuf, etc. Muss ich mich jetzt selber weiter darum kümmern, dass beide Seiten eine Entscheidung treffen? Oder ist Mumps in der Ss sowieso unbedenklich? Warum lässt man es dann testen? Vielen Dank im voraus S.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1.es gibt viele öffentliche Einrichtungen, die hier sehr streng verfahren, andere hingegen nicht. Und dieses bezieht sich dann aber meist auf den Immunstatus gegen Cytomegalie oder Röteln. 2. wenn eine solch schwammige Aussage "Schutz kann angenommen werden" von einem Labor kommt, würde ich immer einfordern, dass das Labor sich hier ganz klar festlegt und das ist bei diese Erkrankungen sicherlich kein Hexenwerk. 3. dass wegen fehlender Immunität gegenüber Mumps ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, kommt zwar selten vor, aber, in den ersten Monaten kann die frische Mumpserkrankung das Fehlgeburtsrisiko erhöhen. Im im weiteren Schwangerschaftsverlauf ist nach bisheriger Datenlage nicht mit Folgen zu rechnen. Insofern ist in Anlehnung an die Vorgaben im Mutterschutzgesetz und in Orientierung an die dazu vorliegende Rechtsprechung (siehe Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 9. April 2003; Az.: 5 K 1811/02.KO) bei fehlender Immunität in der von Ihnen beschriebenen Situation auch ein Beschäftigungsverbot absolut angemessen. Die Internetadresse, unter der Sie das genannte Urteil finden, ist http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/oerecht/vg/283265/7737 Letzter Abruf 15.3.2013. Bitte fragen Sie dazu auch unsere Juristin, Frau Bader. Liebe Grüße VB


Ilad

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Hallo liebe Kollegin, in den Richtlinien meines Bundeslandes steht, dass man bei Grippe an der Schule ein Berufsverbot bekommen sollte (mehrere Tage). Mein SL kümmert sich trotz Grippekrankmeldung nicht darum und meine FA meinte, sie könnte mir deswegen kein BV aussprechen. Elendes Thema... Zur Not hartnäckig bleiben. Frag mal die Ärztin, was sie meint. Das ist wohl ausschlaggebender als die Meinung des SL, die können das doch gar nicht so gut beurteilen. LG Ilad


seidner

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Danke für ihre Antwort, ich werde mich mit Frau Bader in Kontakt setzten und mit dem Labor, wegen einer klaren Aussage. S.


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