Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin 20 Jahre alt und zum zweiten Mal schwanger. Als ich 18 war habe ich meine Tochter bekommen und kurz danach wurden bei mir Gallensteine festgestellt, da ich aber zu der Zeit der feststellung eine Kolik hatte konnte man nicht operieren. Dann als die Schmerzen, dank Schmerzmitteln, irgendwann weg waren habe ich es verdrängt dies und das gemacht u.a. meine Schule weitergemacht (Abitur) etc. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger und in der 17 Woche und hatte letze Woche unheimlich starke Gallenschmerzen bzw. Oberbauchschmerzen rechts - deutete stark auf ne kolik hin und war im KH die haben mir dann zuerst, in absprache mit den Gynäkologen Buscopan und dann Talmid Tropfen gegeben. Ich hab die Tropfen zwei Tage lang genommen und dann aufgehört weil die Schmerzen erträglich wurden und dan beginnt mein Problem. Die Schmerzen sind erträglich aber sie sind immernoch da und ich weiß nicht was ich dagegen machen kann. An sich ginge es schon nur stecke ich, wie schon erwähnt mitten im Schulstress und gehe "nebenbei" ca. 30 h die Woche arbeiten, was mich körperlich schon vor der Kolik ziemlich fertig gemacht hat aufgrund der Belastung die mit der Arbeit verbunden ist...ich sitze nämlich nicht den ganzen Tag am Pc sondern habe einen Nebenjob wo ich auf den Beinen bin und teilweise sehr schwer tragen muss und auch mit chemikalien zu tun habe. Dann habe ich zur Krönung noch diese Kolik bekommen. Ich weiß wirklich nicht ob ich ein BV anstreben soll und ob es in meinem Fall überhaupt möglich wäre eins zu bekommen. Das war Problem Nummer eins. Das nächste ist, dass man auf der gyn. Abteilung des KH´s festgestellt hat das ich Eiweiß im Urin habe und ich habe auch gemerkt dass er oft naja eigtl jedes Mal "flockig" ist also es sind so wie kleine weiße Fäden drin, doch der Urin selbst ist klar. Ich bin sehr verunsichert da die Ärztin kurz der Meinung war ich hätte zu wenig Fruchtwasser etc. Soll ich einfach mal unabhängig von den VU´s zu meiner Frauenärztin gehen und ihr alles erzählen in der Hoffnung das sie mich von Kopf bis Fuß durchcheckt oder soll ich einfach abwarten?! Ich mache mir sehr viele Sorgen weil das alles irgendwie aufeinmal zusammenkommt und dann auch noch so viele Faktoren die ziemlich seltsam sind. Naja ist vielleicht ein bisschen lang geworden und ich entschuldige mich dafür aber ich bin ziemlich unter Strom weil ich einfach nicht weiß wie es mit mir weitergehen soll. Liebe Grüße und danke im Voraus Firdaus
Hallo, 1. es ist richtig, dass in der laufenden Schwangerschaft eine Operation ganz bestimmt nur in dringlichen Fällen durchgeführt wird. Dieses kann schon mal vorkommen. Ansonsten sind es in erster Linie die symptomatischen Maßnahmen mit entkrampfenden Mitteln, wie Butylscopolamin). Näheres kann sicher der Facharzt für innere Medizin sagen. 2. mit dem Eintreten einer Schwangerschaft stellen sich zum Teil einschneidende körperliche Veränderungen ein. Es kommt gerade in der Endphase einer Schwangerschaft häufig zu einer physiologischen Ausscheidung von geringen Mengen an Zucker und/oder Eiweiß. Dieses wird durch eine verstärkte Durchlässigkeit der Gefäßbündel der Niere verursacht. Bedeutsam in diesem Zusammenhang sind deshalb auch neben der ausgeschiedenen Eiweißmenge auch andere Begleiterscheinungen und Symptome, die sich ggf. zeigen. Während der Schwangerschaft ist ein Eiweißgehalt des Urins von unter 0,5g/l im 24-Stunden-Urin noch als physiologisch anzusehen. Deshalb ist eine geringe Menge an Eiweiß, die in den Urin gelangt und hier nachgewiesen wird häufig als Folge der Umstellung des Körpers im Rahmen der Schwangerschaft als völlig normal anzusehen. Größere Mengen an Eiweißausscheidungen, die ggf. noch in Kombination mit anderen Symptomen, wie verstärkte Wassereinlagerungen und erhöhtem Blutdruck auftreten, können wiederum ein Hinweis auf eine schwangerschaftsspezifische Ursache, wie der Präeklampsie oder auch „EPH-Gestose“ sein. Diese stellt eine besondere Komplikation der Schwangerschaft dar. Hierbei steht das "E" für den englischen Begriff "edema" (Ödeme), das "P" steht für Proteinurie (Eiweiß im Urin) und "H" steht für Hypertonie (Bluthochdruck). Wie hier dieser Befund für Ihre persönliche Situation einzuschätzen ist, kann sicher Ihre behandelnde Frauenärztin/Frauenarzt im Rahmen einer Untersuchung klären. 3. Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 4. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
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