Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Christian Karle:

Freistellung aufgrund von Corona

Dr. med. Christian Karle

Dr. med. Christian Karle
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Freistellung aufgrund von Corona

Heidi123456

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Guten Tag, Ich habe bezüglich meines Jobs Fragen. Die konnte man mir bisher nicht konkret beantworten, ich werde nun zwischen meinem Frauenarzt und meinem Arbeitgeber hin und her geschickt. Ich fühle mich damit allein gelassen und bin nun ziemlich verzweifelt. Es ist so, dass ich in der Augenoptik arbeite, wir haben im Verkauf täglich um die 60 wechselnde Kunden. Der Abstand kann nicht auf 1,5 m gewährt werden. Durch ständige Brillen Probe, wird die Maske von Kunden trotz der Hinweise runter gezogen. Im sehtest Raum, wird die Maske von Kunden unter die Nase gezogen, weil es ja sonst Beschlägt. Unter Kollegen kann man den Abstand auch nicht einhalten und wir tragen dementsprechend untereinander die Maske nicht konstant. Mein Frauenarzt hatte mir empfohlen meinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass er dies bezüglich vom Betriebsarzt prüfen muss oder mich an einen anderen Arbeitsplatz verweisen soll. Darauf hin, habe ich das meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Er meinte er kann 1,5 m nicht einhalten, es ist Maskenpflicht und desinfiktion Mittel habe wir ja auch ausreichend. Eine Versetzung ins Büro oder Werkstatt kann er mir nicht anbieten, dann soll ich mich doch von meinem Frauenarzt freistellen lassen. Mit der Rücksprache mit dem Frauenarzt, darf er mich nicht freistellen, da es ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist. Es müsste ein Betriebsarzt oder aber mein Chef mich Freistellen. Für eine Freistellung seinerseits, würde ein Zweizeiler genügen. Daraufhin, beharrt mein Chef auf seiner Meinung. Das er nichts machen kann und das muss der Frauenarzt aufstellen. Was kann ich nun Ihrer Meinung tun?


Dr. med. Christian Karle

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Guten Tag, das ist ein häufiges Dilemma, aber eigentlich ganz einfach. Das Beschäftigungsverbot ist eindeutig im Mutterschutzgesetz geregelt. Daran muss sich der AG halten. Ob es ihm passt oder nicht. So wie Sie die Situation beschreiben, ist das ein innerbetriebliches Problem am Arbeitsplatz und kein medizinisches Problem, welches der Arzt lösen kann. Hier ist der AG tatsächlich in der Pflicht und kann Ihnen ein BV aussprechen, wenn er Sie nicht anderweitig einsetzen kann. Gerne versuchen das die AG zu vermeiden, um vor der Aufsichtsbehörde nicht zugeben zu müssen, dass ihr Arbeitsplatz für Schwangere nicht geeignet ist. Oft ist es aber auch nur Unwissenheit oder Bequemlichkeit. Sie können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gerne erkundigen. Zum Schutz der Schwangeren kann ein Arzt dein vorläufig befristetes BV aussprechen, bis die Situation geklärt wurde. (durch den Betriebsarzt) Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle


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