Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Darf ein Hausarzt im Notfall auch ein BV verordnen?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Darf ein Hausarzt im Notfall auch ein BV verordnen?

Mommy2017.2019

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Ich arbeite im Handel, die Arbeit ist sehr anstrengend und es kann nicht zu 100 Prozent darauf Rücksicht genommen werden das ich Schwanger bin. Ich leider unter starker Übelkeit mit Erbrechen zur folge. Sitzte an der Kasse und kann nicht als nach hinten (300m) laufen um auf die Toilette zu komme. Dauer sitzen ist auch ein Problem. Wäre verräumen gut und schön, aber alles mit Handhubwagen und laufend strecken, bücken. Mein Gyn will mich als nur krankschreiben und das geht auf Dauer für meine Arbeit nicht und auch für mich Finanziell ist es sehr deprimierend denn bin darauf angewiesen. Meine psychische Belastungen ist stetik gereizt, kann kaum noch schlafen und bin nur noch am weinen. Alle Frauenärzte in meiner Umgebung haben Aufnahme Stopp für Kassenpatienten und weiß nicht mehr weiter. Darf mir mein Hausarzt auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen?! Beste Grüße von einer verzweifelten bald 2 Fach Mama ..


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Ein Beschäftigungsverbot auf praktisch durch jeden niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Aber, es gelten halt für jeden Arzt die gleichen juristischen Voraussetzungen. Und der Beschreibung nach hat es sich für mich nicht unbedingt danach an, dass hier ein Beschäftigungsverbot berechtigt wäre, wenn Sie dazu bitte einmal die Informationen in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot nachlesen. Herzliche Grüße VB


HeyDu!

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Klingt nach AU und nicht nach BV. Wende dich gern ans Rechtsforum bei Frau Bader.


Felica

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Dein AG ist gesetzlich dazu verpflichtet das Mutterschutzgesetz einzuhalten, macht er das nicht, wende dich an die Aufsichtsbehörde. Völlig egal wie, der AG ist in der Pflicht. Warum sollte also ein Arzt da ein BV aussprechen? Du bist als Schwangere auch wo selbst in der Pflicht für deine Rechte einzustehen. Also pack den AG und weise ihn noch einmal deutlich drauf hin. ist er nicht in der Lage es zu gewährleisten das er das Gesetz einhält, wende dich wie gesagt an die Behörde. Ansonsten muss der AG das BV aussprechen, ein Arzt darf es in dem Falle gar nicht.


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