Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

beschäftigungsverbot beim Hausarzt möglich?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: beschäftigungsverbot beim Hausarzt möglich?

tahly

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Sehr geehrter Dr. Bluni , Ich bin Einzelhandelkauffrau und in der 25+2 ssw. Ich habe bis vor 14 Tagen in teilzeit in einem discounter gearbeitet und bin nun krank geschrieben. Ich habe seit ca der 15 ssw sehr starke rücken Probleme und durch meine Arbeit werden die immer schlimmer. Ich sitze seitdem ich schwanger bin nur noch an der kasse , weil ich im laden keine große hilfe mehr bin.ich darf ja nicht mehr scgwer heben und deshalb mache ich kassen dienst.Wenn ich ca 1 std. in der kasse sitze bekomme ich srarke schmerzen Nähe meines Steißbein und im unterleib zieht es ganz stark bis hin zu Krämpfe. Nach meiner schicht (6, 5 std.) kann ich nur noch unter Schmerzen laufen und der Bereich um meinen bauchnabel tut dann auch immer weh.Wenn ich dann nach getaner Arbeit zu hause auf der couch liege kann ich much unter Schmerzen nicht mehr bewegen einige zeit und komm teilweise auch nicht selber hoch. Ich habe dies meiner Frauenärztin erzählt und sie meinte nur rücken Probleme hätte jeder und eine BV müsste mir mein Arbeitgeber anstellen. Ich bin nicht due erste im Unternehmen die schwanger ist und alle haben eine BV am Anfang ihrer ss vom Frauenarzt bekommen. Ich dagegen eine Au und einen rückengurt der mir überhaupt nichts bringt. Ich bin jetzt seit 14 tagen krank geschrieben und ich sollte mich ausruhen und nix machen. Das habe ich getan und habe jetzt auch sehr starke Schmerzen wenn ich nur ne halbe std. Liege oder sitze. .Ich soll in 2 Tagen zu ihr hin und dann will sie weiter sehen ob sie mich weiter krank schreibt oder nicht.Herr Dr. Bluni was kann ich tun? Ich möchte nicht ins Krankengeld fallen.kann mir auch mein Hausarzt eine BV austellen? Mit freundlichen grüßen Stefanie Lawrenz


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Stefanie, 1. solange eine Krankschreibung wegen Beschwerden oder einer Erkrankung vorliegt, ist es nicht möglich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. 2. dieses kann bei Beschwerdefreiheit und entsprechenden Bedingungen am Arbeitsplatz, die gegen die gesetzlichen Auflagen verstoßen, durch den Arbeitgeber selbst, Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt oder den Hausarzt ausgestellt werden. Dafür müssen aber ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Arbeitgeber Ihnen keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Liebe Grüße VB


Issen27

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Hi, Ich kann dir aus eigener Erfahrung mitteilen, dass dein Hausarzr auch ein BV ausstellen kann. Mein FA wollte trotz Symphyse keines ausstellen, war dann beim Hausarzt, er hat bei meinem FA angerufen und konnte ihn überzeugen, wäre das nicht möglich gewesen, hätte er das gemacht.


schnuffeline2012

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Das Problem: bei gesundheitlichen Problemen gibt es eine Krankmeldung, ein Beschäftigungsverbot gibt es wenn der Arbeitsplatz die Mutterschutz Richtlinien nicht erfüllt und dadurch eine Gefährdung für Mutter oder Kind entsteht.... Viele Ärzte stellen es nur ungern aus, weil sie das ausreichend begründen müssen, deshalb ist der beste Ansprechpartner der Betriebsarzt wenn es einen gibt. ( wenn nicht sicher ist ob ein BV gerechtfertigt ist kann der Arbeitsplatz durch das Gewerbeaufsichtsamt beurteilt werden )


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