Ari7
Guten Tag Herr Dr. Bluni, ich bin jetzt Anfang 13. Woche und angehende Lehrerin an einem Gymnasium (Schüler zwischen 10 und 19 Jahren alt). Bei den Blutuntersuchungen ist herausgekommen, dass sowohl bezüglich CMV als auch bezüglich Ringelröteln (Parvo-Virus) bei mir keine Immunität besteht. Alle anderen Kinderkrankheiten scheine ich gehabt zu haben (Windpocken, Röteln etc). Soweit ich weiß, wird das Beschäftigungsverbot eher bei Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen ausgesprochen, da wohl beides eher über Kleinkinder übertragen wird. Meine Frauenärztin hat allerdings bereits angekündigt, dass sie mir bei negativem Befund ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz aussprechen wird, da ja unsere Schüler, auch wenn sie selber nicht im Kleinkindalter sind, durchaus Kontakt mit Kleinkindern haben können (jüngere Geschwisterkinder etc.). Ich persönlich würde sehr gerne an der Schule bleiben, um noch meine Prüfung absolvieren zu können, möchte aber das Baby natürlich nicht gefährden. Wie schätzen Sie die Lage ein? Ist es sinnvoll, in diesem Fall der Schule und den Schülern komplett fernzubleiben oder ist es ein bisschen übertrieben? Wie verbreitet sind eigentlich Ringelröten und CMV? Vielen Dank und mit besten Grüßen, Ari7
Hallo, 1. das ist dann eine sehr großzügige Auslegung 2. wenn das Argument ist:"durchaus Kontakt mit Kleinkindern haben können "; dann würde das umgekehrt ja heißen, dass praktisch jede Schwangere die irgendwie Kontakt mit einem Kleinkind haben könnte, diesen entweder nicht haben dürfte oder im beruflichen Umfeld ein Beschäftigungsverbot bekommen müsste 3. insofern besprechen Sie Situation vielleicht noch einmal mit der Frauenärztin. VB
Lelo317
Zumindest in NRW ist das klar geregelt, hier spricht der BAD ein Beschäftigungsverbot aus oder nicht. Für CMV an weiterführenden Schulen nicht, das weiß ich. Ist ja auch unlogisch, dann dürftest du ja nicht mehr irgendwo hin, wo kleine Kinder sind. Zumal CMV nur über engen Kontakt übertragen wird, und den hast du ja nicht. Ringelröteln weiß ich leider nicht. Es gibt auch Regeln für andere Krankheiten, gegen die man nicht immun sein kann. Wenn an der Schule Scharlach auftritt, bekommt man z.B. vier Tage Beschäftigungsverbot.
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