Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Alkoholessig

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Alkoholessig

Sunneschyn

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Guten Tag Ich bin in der 5. SSW. Nun habe ich gestern abegalufene Tartarsauce gegessen (habe es erst später gesehen). Es war solche aus dem Glas, also nicht frisch zubereitet. Ist das gefährlich? Es hatte auch Alkoholessig drin. Muss man Alkoholessig meiden? 2. Frage: In unserer Wohnung hats so nach einem neuen Möbel gestunken. Ich habe etwa eien Stunde in dem Raum verbracht. Ich habe dann gemerkt, dass ich nur sehr verahlten geatmet habe, also nicht so richtig tief, eher oberflächlich (wohl wegen dem Gestank). Ich hatte danach Kopfweh. Ob jetzt vom Getsank oder ob ich durch das schlechte atmen zu wenig Sauerstoff im Blut hatte weiss ich nicht. Kann das fürs baby gefährlich sein, wenn der Sauerstoff bei mir kurzdristig gesunken wäre? Und ist ein solcher "gestank" von neuen Möbeln irgendwie gefährlich? 3. Darf man denn nun Orangensaft trinken, wenn er einige Tage im Kühlschrank stand? Habe gelesen, dass dieser mehr Alkohol drin hat als z.T. Bier. 4. In welcher SSW sollte man zum FA? Der erste ultraschall gibts ja erst mit 12 Wochen, oder? Vielen Dank! Liebe Grüsse


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. dieses wird vermutlich keine Auswirkungen haben. Ob Alkoholessig gemieden werden soll, ist mir leider nicht bekannt. Aber vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Branntweinessig (dieses ist die richtige Bezeichnung) zwar aus alkoholhaltigen Flüssigkeiten gewonnen wird, jedoch die Restmenge an Alkohol ca. maximal 0,2 Prozent beträgt, (ein Esslöffel Essig von ca. 15 ml enthält ca.0,03 g Alkohol), was in etwa der Menge entspricht, die bei jedem offenen Orangensaft nach zwei Tage offenem Stehen entsteht, wird dieses kaum bedenklich sein. Genauer kann dieses aber bestimmt unsere Ernährungsexperte, Prof. Costa erklären. 2. und 3: nein, hier sind keine Folgen zu erwarten. 4. hier reicht erfahrungsgemäß aus es, wenn Sie sich um die 7./8.SSW vorstellen, sofern Beschwerdefreiheit vorliegt und keine besonderen Risiken vorhanden sind. VB


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