Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeiten der Kindererziehung ALG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeiten der Kindererziehung ALG

giesi_w

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Liebe Frau Nicola Bader, ich habe eine Frage zu dem Zusatzblatt "Zeiten der Kindererziehung" für die Beantragung von ALG. Dort ist auszufüllen von wann bis wann ich ein Kind in den letzten 5 Jahren erzogen und betreut habe. Das habe ich. Ich bin nun unsicher welches Datum ich bei "bis wann" angeben muss. Das Datum, ab dem mein Kind von einer Tagesmutter betreut wurde oder das Datum ab dem ich wieder in meinen Job eingestiegen bin und Gehalt bezogen habe. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße Giesi


Ani123

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Kommt drauf an. Warst du von Beginn der Tagesmutter bis Beginn Arbeit arbeitssuchend oder hast du bewusst eher Tagesmutterstart und dann Beginn Arbeit gewählt? Wenn du eine Arbeit hattest und den aus eigenen Gründen später als die Tagesmutter erst wieder aufgenommen hast, dann das Datum von Beginn Arbeit. Ansonsten den Tag ab dem du arbeitsuchend gemeldet warst.


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