Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld Zeiten der Kindererziehung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld Zeiten der Kindererziehung

Lauraaa90

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Sehr geehrte Frau Bader, ich sitze über dem Antrag auf ALG und ich bin etwas überfordert mit dem Zusatzblatt bezüglich der Kindererziehungszeiten. Es wird darauf gefragt, ob ich in den letzten 5 Jahre ein Kind erzogen und betreut habe. Dazu wollen sie einen Zeitraum wissen. Ist der Anfang das Geburtsdatum meines Sohnes? Und bis wann? Gebe ich dort das Datum ein seitdem er bei der Tagesmutter ist? Denn ganz genau genommen betreue und erziehe ich meinen Sohn ja immer noch. Nur eben nicht mehr allein 24h/Tag. Und bei der Frage nach weiteren Personen die Betreut und erzogen haben, muss ich dort meinen Partner angeben? Oder kann ich da auch nein ankreuzen. Das hat doch sicher etwas mit der Rente zu tun oder? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn IhrSohn in den letzten 5 Jahren geboren ist, schreiben Sie es einfach rein. Und dazu, ab wann er wie lange zur Tagesmutter gegangen ist. Liebe Grüße NB


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