ananasakzent
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter soll 2 Vornamen bekommen, den ersten als Rufnamen und der zweite soll gar nicht benutzt werden. Bin ich verpflichtet, irgendwo außer bei der Geburtsbeurkundung beide Namen anzugeben (z. B. Elterngeldantrag, Krankenkasse, Schule später usw.)? Vielen Dank vorab. Ananas
Hallo, bei allen offiziellen Schreiben müssen alle Namen angegeben werden. Das ist besonders spannend, wenn man, wie meine Schwiegermutter, fünf Vornamen hat. Da reicht das Papier kaum. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bei allen offiziellen Dokumenten. Bank, Schule, Auśweise.
Pamo
Immer dann, wenn der vollständige Name gefragt wird. Meine Tochter kürzt den zweiten Vornamen öfters mal zur Initiale ab. Das hat noch nie jemanden gestört.
Neverland
Es gibt keinen Erst- der Zweitnamen mehr. Alle Vornamen sind gleichberechtigt. Deshalb müssen auch überall alle angegeben werden. Auch die Reihenfolge kann beliebig wechseln. Theoretisch könnte deine Tochter irgendwann beschließen, das sie den zweiten Namen als Rufnamen nimmt. Da wäre es ziemlich unpraktisch wenn der nirgends angegeben wurde. Um das zu umgehen, müssen seit der letzten Änderungen im Namensrecht, alle Vorname angegeben werden. Rufnamen sind sogar seit über 50 Jahren abgeschafft.
HeyDu!
Alle Namen sind gleichwertig und gleichberechtigt. Das Kind kann aussuchen ob Anna Berta, Anna oder Berta ;-). Auch einfach umentscheiden ist möglich. Bei amtlichen Dingen muss natürlich alles angegeben werden.
Pamo
Letztlich kann das Kind immer einen komplett anderen Namen verwenden und sich statt ihrer amtlichen Namen Ulrike Appollonia Xenia Hiltrud einfach Susi nennen. Dagegen gibt es kein Gesetz. Doch wenn amtliche Unterlagen ausgefüllt werden, gehört da der volle Name rein.
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