Nina2346
Hallo, Ich war von Januar diesen Jahres bis Ende April diesen Jahres wegen meiner Psyche krankgeschrieben und habe dementsprechend Krankengeld bezogen Seit Mai befinde ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft im beschäftigungsverbot und habe heute von meinem Arbeitgeber Lohn bekommen Der Lohn sind 600€ weniger als mein Krankengeld Meine krankschreibung hatte ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun und ich dachte der Lohn (während des beschäftigungsverbotes) wird aus den Monaten berechnet in denen ich noch normal arbeiten war Meine Frage ist jetzt was steht mir rechtlich gesehen zu?
Hallo, ist die Erkrankung denn jetzt nicht mehr vorhanden? Krankschreibung geht BV vor. Wenn keine Au mehr vorliegt muss aus dem VZ-Lohn berechnet werden. Liebe Grüße NB
Fiona1406
Also eigentlich darf dein Arbeitgeber die Monate nicht zur Berechnung heranziehen. Und das Gehalt im BV ist immer von den 3 Monaten vor dem BV zu berechnen (die Monate des Krankengeldes dürften nicht zur Berechnung herangezogen werden). Ruf doch einfach mal dort an und frag nach wieso du so wenig bekommen hast :) Selbst deine Zulagen müssten im Durschnitt während des Beschäftigungsverbotes bezahlt werden. Liebe Grüße
Fiona1406
Ah, und dein Lohn muss immer genauso hoch sein wie vor dem BV. Damit du keine Finanziellen Einbußen hast.
User-1736455377
Im BV erhält man das, was auch ohne BV vertraglich vereinbart ist. 3 Monate werden nur bei wechselnden Gehältern! herangezogen. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Bist du wirklich gesund? Eine AU darf nicht zu Gunsten eines BV aufgehoben werden - die AU geht denn BV vor.
Ähnliche Fragen
Hallo. Ich bin zur Zeit arbeitslos. Fahre als Begleitperson mit meinem Kind zur Reha . Meine Frage was bzw. wo bekomme ich Geld ,da ich ja bei der Agentur abgemeldet werde . Ich könnte meine 21 Tage Urlaub nehmen was mir zusteht von der Agentur aber das möchte ich nicht . Würde dann 1 Woche kein Geld erhalten. Was kann ich tun ? Mit freundlichen ...
Hallo Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes und Elterngeldes. Mein Sohn ist im April 22 geboren. Geplant bleibe ich bis August 2024 in Elternzeit und beziehe Elterngeldplus bis Dezember 2023. Das heißt von Januar 24 bis August 24 bekomme ich kein Geld. Bei meiner ersten Schwangerschaft kam ich direkt ins Beschäftigungsverbot. ...
Hallo Meine Situation ist etwas knifflig und bisher habe ich keine Antwort im Netz erlesen können. Also: Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis und mein Arbeitsvertrag hat sich zum 01. Februar verändert (+20 Std mehr). Nun bin ich schwanger und mein Arbeitgeber weiß darüber auch Bescheid. Bei der letzten Kontrolle beim Gyn, hat er mir ...
Guten Tag, Ich habe am 27.4.2022 einen Sohn zur Welt gebracht und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Ich werde nach der Elternzeit wie zuvor wieder Vollzeit arbeiten. Man erhält ja pro Lebensmonat Elterngeld. Die Auszahlung war ja quasi am 1.4.2023 die letzte.. Was passiert denn nach der Elternzeit? Von wem bekomme ich quasi für Mai Geld? Ich bek ...
Guten Abend, ich habe folgendes Anliegen: und zwar bin ich in meiner Elternzeit, die 24 Monate ging erneut schwanger geworden! Der errechnete Geburtstermin ist der 09.09.2023! Meine letzte Elternzeit hat am 05.07 geendet, sodass mich mein Arbeitgeber bis zum 28.07 ins Berufsverbot geschickt hat! Am 29.07 beginnt dann mein Mutterschutz! Jetzt ste ...
Guten Tag. Ich bin im 2. Jahr der Elternzeit, das Geld habe ich mir im ersten auszahlen lassen, bekomme also nun nichts mehr (habe selber was zurück gelegt). Ich werde ab September auf 520,- bei meinem Arbeitgeber schon mal zum langsamen reinkommen angestellt. Ich würde gerne nebenbei noch was Geld als Aufwandsentschädigung dazu verdienen. ...
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Vorab bitte bitte helfen Sie mir, denn es ist einfach ungerecht eine Mutter die 10 Jahre Vollzeit gearbeitet hat nun beim 3 Kind nir300 Euro Elterngeld erhält. Mein Fall Kind 1 geb 21.06.2019 ein Jahr Elternzeit Ab Juli in Teilzeit wurde erneut schwanger Kind 2 geb. 08.05.2021 jedoch habe ich hier die gleiche Höhe Elterngeld bekommen da ich ...
Guten Tag, Ich habe einen besonderen Fall. Leider, es könnte so leicht sein. Ich habe einen Minijob (520€) und einen TZjob (Netto 700€). Es geht um meinen TZjob. Vom AG hat ich ein BV erhalten vor 5 Wochen wegen den Dämpfen darf ich nicht mehr arbeiten. Bin jetzt in der SSW 13. Mein AG zahlt mir aber kein Geld mehr für den BV den er verordnet hat ...
Unsere Kita, hauptsächlich die Krippe hat nun eine frühste und spätenste Abholzeit festgelegt und das Personal wurde darauf hingewiesen, die Kinder zwischen 12.00 und 14.00 Uhr nicht zu übergeben. Die Begründung sei "wenn die Kinder schlafen, brauchen sie ihren Schlaf" der großteil der Mitarbeiter hat nichts gegen diese Entscheidung. Nun haben wir ...
Die letzten 10 Beiträge
- TZ-Beschäftigung in Elternzeit und BV
- Entgeldvorzahlung
- Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4
- Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung
- Aufstockungsvertrag und dann schwanger
- Kündigungsschutz während Elternzeit
- Elternzeit 2 Abschnitt beantragen
- Elterngeldberechnung
- Jugendamt
- Beschäftigungsverbot- Ansprüche nach Elternzeit