Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich werde voraussichtlich im Oktober wieder aus der Elternzeit zurückkehren, ich habe noch 16 Tage Resturlaub der laut meinem Arbeitgeber „eingefroren“ wurde. Wenn ich nun nur noch einmal wöchentlich 8 Stunden arbeiten werde und ich den Resturlaub gerne nehmen möchte, wie wird das dann verrechnet? Für alle Tage der Woche? Oder nur für diesen einen Tag? Das wäre in diesem Fall ja ein riesiger Unterschied Lg Julia
Hallo, ich gehe davon aus, dass sie vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet haben. Dann ist es Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist und auch in Vollzeit zu nehmen ist. Es gibt hier zwei Möglichkeiten: entweder nehmen sie nach der Elternzeit diesen Urlaub in Vollzeit und er wird auch Vollzeit bezahlt. Oder Sie nehmen einmal wöchentlich den Vollzeittag und das dann eben für die Dauer des Resturlaubes. Sinnvoll ist es, mit dem Arbeitgeber abzustimmen, was hier sinnvoller ist. Liebe Grüße NB
Pamo
Diese Tage werden so gegeben, wie sie erworben wurden: Hattest du damals bspw. eine Viertage-Woche, dann hast du mit diesen 16 Tagen 4 Wochen Urlaubsanspruch. Hattest du eine Fünftage-Woche, dann hast du 3 Wochen und 1 Tag Urlaubsanspruch.
Mitglied inaktiv
Die 16 Tage werden komplett hintereinander gegeben. Und danach erfolgt die Runterstufung auf 1 Tag/Woche. Keinesfalls hast du 16 Wochen frei weil jede Woche nur 1 Tag Urlaub nötig ist
Mitglied inaktiv
Kurze Info: Ich habe eben mit einem Anwalt gesprochen: Er meinte das man Urlaub nur an Arbeitstagen nehmen kann und ich somit tatsächlich einen Anspruch habe diese 16 (in meinem Fall Montage) auch so zu nehmen.
Pamo
Dein Anwalt hat dich hier falsch beraten.
Neverland
Mein, einen Anspruch den Urlaub so zu nehmen hast du nicht. Am Ende hat der AG nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden. Welcher AG wird sich darauf einlassen? Er muss nicht mal einen Arbeitstag die Woche akzeptieren, da der AG eine TZ von 15-30 Std vorzieht. Er kann dem natürlich zustimmen, wäre aber freiwillig.
Mitglied inaktiv
Er hat dem ganzen schon zugestimmt kein Grund so unfreundlich zu werden!
Pamo
Hier ist niemand unfreundlich.
Feuerschweifin
Ach Mensch, was hier wieder für ein Quatsch im Brustton der Überzeugung geschrieben wird... Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du vor der Elternzeit 5 Tage pro Woche gearbeitet hast. Dann ist es folgendermaßen: ENTWEDER gehst du 3 Wochen und 1 Tag in Urlaub und bekommst für diese Zeit dein VOLLES Gehalt wie vor der Elternzeit. ODER du bekommst direkt nach der Elternzeit ein Teilzeitgehalt für 8h pro Woche und kannst 16 Wochen daheim bleiben. Die Auskunft des Anwalts ist daher vollkommen richtig. Lass dich nicht verunsichern.
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