xxankexx
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem z.z bin ich bis 15.06.16 in Elternzeit, war letzte Woche zu einem Gespräch bei meinem AG bezüglich Arbeitsbeginn,habe aber diese Woche erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Habe vor der 1 Schwangerschaft vom AG ein Berufsverbot bekommen bezüglich Nachtarbeit. ( habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag) Meine Frage, wie verhält es sich mit der Arbeit? Habe meinem AG zur Zeit noch nicht von der erneuten schwangerschaft berichtet, und würde gerne vorab klären wie es aussieht bezüglich arbeiten und elternzeit und dementsprechend erneuter elternzeit?bekomme ich erneutes arbeitsverbot?Habe Angst das sie mich entlassen können oder ich aber ohne Elternzeit/geld für das neue Kind dastehe? Vielen Dank für die Antwort Mit freundlichen grüßen
Hallo, als Schwangere genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Sie, wenn der Vertrag dies vorsieht,versetzen. Ansonsten bekommen Sie selbstverständlich wieder den vollen Lohn. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Schwanger hast Du Kündigungschutz. Wann ist das vorherige Kind geboren? Wann beginnt der Mutterschutz? Ein BV würde ab ersten Tag nach der Elternzeit greifen und Du bekommst Deinen Lohn wie das Mal zuvor auch.
xxankexx
Das erste Kind ist am 12.06.15 geboren. Hatte nur ein Jahr elternzeit. MuSchu würde am 7.10.2016 beginnen. Heisst 4 1/2 Monate arbeiten / Berufsverbot. Oder kann mein Arbeitgeber mich in den tagdienst versetzen auch wenn ich einen Nachtdienst Vertrag habe?
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