sommerfan82
Liebe Frau Bader, ich bin gerade in der Elternzeit, seit Oktober werde ich kein Elterngeld mehr beziehen. Ich wollte jetzt also etwas dazuverdienen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit 440€ verdient (Teilzeit mit 3.Lohnsteuerkarte). Jetzt in Elternzeit habe ich noch 1 Jahr Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung. Wie viel kann ich jetzt in Elternzeit max. arbeiten und wie viel max.verdienen (bei einem anderen Arbeitgeber) ohne Elternzeit verkürzen zu müssen. Ich habe Möglichkeit eine Stelle annehmen,11€ pro Std und Stundenzahl hängt von mir ab (es geht als Minijob,Teilzeit oder Vollzeit-muss ich entscheiden). Ich weis nicht ob ich das gut verstehe - wenn ich 30 Std wöchentlich arbeite, verdiene ich 1320€ pro Monat-geht das überhaupt? ist das nicht zu viel? oder ich kapiere es nicht:-) Ich wollte aber meine Elternzeit nicht verlieren und eventuell in 1 Jahr vllt.doch zu meinen haupt AG zurückkehren. uff,kompliziert ... Und würde es unterschied machen, wenn ich Landeserziehungsgeld beziehen würde? Ich überlege gerade ob ich das beantragen soll. Bitte sehr um Ihre Hilfe. Liebe Grüsse. Dominik
Mitglied inaktiv
Du kannst innerhalb der EZ maximal 30h/Woche arbeiten. Dabei ist unerheblich wieviel als Gehalt dabei herauskommt. Nach dem ersten EZ Jahr wird der Verdienst nicht mehr angerechnet. Du benötigst allerdings das schriftliche Einverständnis Deines Hauptarbeitgebers (bei dem Du in EZ bist) wenn Du bei einem anderen AG innerhalb der EZ arbeiten willst. Solltest Du nicht als Minijob angestellt werden werden natürlich - auch wenn Du theoretisch beitragsfrei in der EZ versichert bist - Sozialbeiträge & Lohnsteuer vom Lohn einbehalten. LG Sabine
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