SonnenMama1608
Hallo, ich werde im Sommer in erneute Elternzeit gehen bevor mein Mädchen 3 wird. Ich habe mich hierbei mit dem AG auf 15 Stunden Teilzeit-Weiterbeschäftigung während der Elternzeit geeinigt, und zwar an 2 Tagen pro Woche, die Tage habe ich bisher nicht festgelegt. In meinem bisherigen Anstellungsverhältnis war es so, dass ich auch hier nur Teilzeit gearbeitet habe, die Woche sich aber als 5-Tage Woche verstanden hat, d.h. ich hatte bei zuvor 30 Wochenarbeitsstunden 5 *6 Stunden. In der Realität konnte ich diese Zeit aber ganz variable einteilen, also auch mal 8 oder auch mal nur 3 Stunden da sein, Hauptsache der Wochenschnitt stimmte. Auch Feiertage, Krankheit oder Urlaub fiel hier jeweils mit 6 Stunden pauschal ins Arbeitszeitkonto. Wie ist es jetzt in der Elternzeit dann? Ein Feiertag, zählt dieser dann auch pauschal 3 Stunden (weil 5*3 = 15), oder kann der AG verlangen, dass der Feiertag außen vor bleibt und ich die 15 Stunden dennoch voll ableiste. Habe ich dem AG vielleicht ein Schlupfloch gegeben, weil ich sagte "15 Stunden an 2 Tagen", sodass es sich nun als 2 Tage verstehen lässt und nicht mehr als 5 Tage Woche wie zuvor? Wobei ja dann immer noch nicht die Tage festgelegt wären und ich theoretisch sagen könnte Danke für die Hinweise!
Hallo, es werden 2 Tage festgelegt. Wenn diese ein Feiertag sind, muss nicht nachgearbeitet werden. Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Hallo, Du musst deine 2 Tage festlegen. Z.b. Mo und Do. Bei 15h pro Woche wären es dann jeweils 7,5h Sollarbeitszeit, wenn auf diesen Tag ein Feiertag fällt bekommst du 7,5h gutgeschrieben, an anderen Tagen nicht.
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