PUSCHL0102
Ich bin seit 20 Jahren in meinem Haus angestellt als Krankenschwester. Seit 13 Jahren sitze ich aber in einen Chefarztbüro und mache auch Bürotätigkeiten aber auch Krankenschwesterntätigkeiten. Nun war ich 6 Wochen krank und habe da mein volles Gehalt bekommen auch meine Zulage die ich seit 10 Jahren von meinem Chef bekomme und vorher von dem Vorgängerchef. Nur diesen Monat wo ich jetzt Geld aus dem Berufsverbot bekomme haben sie mir die Zulage gestrichen. Ist das rechtens? Somit habe ich ja nun erhebliche Einbußen im Monat und mein Gehalt pendelt sich dann so um das Elterngeld ein. Das heisst ich habe jetzt schon 6 Monate vor meiner Elternzeit nur so viel Geld zur Verfügung wie im Elterngeld. Vorher dagten sie das ich das gleiche Geld bekomme wie zu Arbeitszeiten. Ich habe ein ärztliches individuelles Beschäftigubgsverbot bekommen vom Betriebsarzt. Die Frage ist ja auch von welchen Monatszettel das elternhelf berechnet wird? Sorry für den langen Text.
Hallo, besteht die Krankschreibung noch? Dann geht diese dem BV vor. Ansonsten müssen Sie den durchschnittlichen Lohn bekommen - mit Zulagen Liebe Grüße NB
PUSCHL0102
Hallo vielen Dank. Nein die Krankschreibung besteht nicht mehr. Ich bin seit dem 09.01.18 im individuellen Beschäftigungsverbot ausgestellt vom Betriebsarzt und von der Krankenkasse bestätigt.
PUSCHL0102
Liebe Frau Bader. Ich brauche doch nochmal ihre Hilfe. Meine Zulage ist eine Poolzahlung von meinem Chef aber natürlich über meinen Gehaltszettel wo ich auch Steuern ect. bezahle. Nun meint mein Arbeitgeber diese muss nicht gezahlt werden weil sie vertraglich nicht geregelt ist obwohl ich sie schon über 10 Jahr bekomme was sagen sie dazu? Sorry das ich sie noch Mal bemühen muss.
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