Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie läuft das mit der Elternzeit wenn man Arbeitslos wird?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie läuft das mit der Elternzeit wenn man Arbeitslos wird?

Mamacita85

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir bei meinen Fragen helfen. Am 11.05.2012 habe ich meinen Sohn zur Welt gebracht, damals hatte ich Vollzeit gearbeitet und mein Vertrag der befristet war lief im August 2012 aus… nun bin ich Schwanger in der 10 Woche und die jetzige Situation ist anders. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende September diesen Jahres aus und der Geb. Termin wäre der 12.12.2014. Bei meinem ersten Kind hatte ich 1 Jahr Elternzeit und bin seit dem wieder Arbeiten (Teilzeit) gegangen. Allerdings möchte ich dieses mal die ganzen 3 Jahre in Anspruch nehmen, da 1 Jahr doch viel zu kurz ist. Wie läuft das jetzt? Ich werde ab 01.10 Arbeitslos sein. Bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder muss ich Hartz 4 beantragen, da ich ja als Schwangere dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen werde?! (Wer stellt schon eine Schwangere ein?) Habe ich als Arbeitslose denn überhaupt Anspruch auf Elternzeit (und noch dazu 3 Jahre)?? Im Internet konnte ich so leider nichts endgültiges rauslesen. Wieviel werde ich an Elterngeld bekommen? Ich habe jetzt monatl. 820 Brutto/ 654 Netto. Wie ist das mit dem Elterngeld Mindestsatz von 300 mtl.? Werde ich auf 3 Jahre pro Monat 300 (oder sind die 300 gar für 1 Jahr Elternzeit gedacht?) oder das aus dem errechneten bekommen was darunter fallen wird?? Wann und Wo muss ich dieses mal Elternzeit beantragen?Beim Arbeitsamt gleichzeitig mit der Arbeitslosenmeldung vielleicht? Ich hoffe bald von Ihnen zu lesen und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen denn ich zerbreche mir sehr den Kopf darüber wie es jetzt weitergehen wird. Vielen Dank im voraus und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie müssen sich 3 Mo. vor Ablauf bei der Agntur für Arbeit melden u bekommen dann von dort Leistungen 2. Das Elterngeld bestimmt sich nach dem Verdienst der letzten 12 Mo., Monate mit ArbGled I Bezug zählen als 0 3. EG bekommt man nur 12 Monate Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das Elterngeld gibt es für ein Jahr und berechnet sich aus dem Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz. Drei Monate vor Ende des Vertrages musst Du Dich beim Arbeitsamt melden und natürlich bist Du vermittelbar von deiner Seite aus. Dass es schwer wird steht auf einem anderen Blatt so schwanger, aber von Dir aus stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und somit bekommst Du ALG1 bis zum Mutterschutz ( zählt als 0€ beim Elterngeld ) und im Mutterschutz Geld in Höhe des Krankengeldes. Elternzeit hast Du ohne Arbeitgeber nicht. Sobald die Betreuung des Babys gesichert ist und Du diese nachweisen kannst , kannst Du den Rest ALG1 beantragen. Möchtest Du drei Jahre Zuhause bleiben müsst ihr gucken ob ihr das nach dem Elterngeld finanzieren könnt. Der Vater des Kindes ist da zuständig was das Finanzielle angeht. Nur wenn der nachweisen kann dass es nicht reicht springt der Staat ein.


Mamacita85

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Also, verstehe ich das jetzt richtig?? Nur weil mein befristeter Vertrag ausläuft und ich demnach keinen Arbeitgeber habe, steht es mir nicht zu 3 Jahre Elternzeit zu beantragen. Mal unabhängig vom Elterngeld, ob ich es auf die 3 Jahre aufgeteilt bekomme oder nicht. Mir geht es hauptsächlich darum, das ich während dieser Zeit sozialversichert bin, da ich mit meinem Partner nicht verheiratet bin. Das ich mir selbst in Ruhe was neues suchen kann und dafür auch Zeit habe und nicht nach 1 Jahr wieder solche Angebote vom Arbeitsamt bekomme, wie Vollzeit, 3 Schicht arbeiten….. dafür habe ich doch kein Kind in diese Welt gesetzt, das ich gar nix von Ihm habe und es von Oma und Opa erzogen wird!!! Das kanns doch ned sein?!


SumSum076

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Korrekt! Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit. Ohne Arbeit, also Arbeitgeber - keine Elternzeit! Ohne Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungen (zB KK). Daher solltest du dich arbeitslos melden, dann wird die KK übernommen. Tja, und das mit dem in Ruhe Job suchen, Kind in die Welt setzen und arbeiten gehen müssen und das Kind von Oma und Opa erziehen lassen müssen! Aufwachen! Das kann durchaus real werden! Wenn das nicht dein Ziel gewesen ist, dann hättest du vorm Kinderkriegen reich heiraten, viele sparen und/oder einen unbefristeten sehr gut bezahlten Vertrag abschließen sollen. So kannst du dich - sofern du dich arbeitslos gemeldet hast - für 3 Jahre ab Geburt von der Arbeitssuche freistellen lassen. Alg1 gibts in der Zeit nicht, also musst du Unterhalt vom Kindsvater einfordern, und evtl Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzendes H4 beantragen. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Versteh die Aufregung auch nicht. Du hast Dich doch entschieden in einer Befristung schwanger zu werden. Und dass ihr nicht heiratet, dazu kann auch keiner was. Und Du hast ab jetzt doch genügend Zeit Dir einen Job zu suchen der passt oder zu heiraten oder oder oder.


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