Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung bei Gehaltsveränderung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung bei Gehaltsveränderung?

Anjalein91

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Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung im Beschäftigung. Ich befinde mich seit Juli 2017 im Beschäftigungsverbot. Bis zum Mai 2017 habe ich stets ein festes Gehalt für 40 Stunden bekommen. Da ich im Juni bereits nicht mehr voll arbeiten konnte, wurden meine Stunden reduziert auf 35 reduziert. Vertraglich festgehalten ist jedoch nur mein Anfangsgehalt mit 38 Stunden. Weder die Erhöhung, noch die Reduzierung wurden vertraglich angepasst. Seit Juli erhalte ich nun meine Lohnfortzahlung, welche lediglich das Gehalt von 35 Stunden betrifft. Im Mutterschutzgesetz habe ich gelesen, dass das Durchschnittsgehalt der drei Monate vor der Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen werden. Dies würde bei mir den Januar, Februar und März betreffen, in denen ich für 40 Stunden bezahlt wurde. Wird meine Gehaltskürzung mit in die Berechnung eingezogen? Zum jetzigen Zeitpunkt bekomme ich ja nur das Gehalt, welches ich für 35 Stunden bekommen habe. Ein Telefonat mit der Krankenkasse konnte keine Klarheit bringen, da mit da gesagt wurde, dass keine Berechnung angestellt wird, sondern das letzte Gehalt einfach weitergezahlt wird. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und sie können Klarheit darüber verschaffen, wie sich meine Lohnfortzahlung berechnet. Freundlichen Gruß, Anjalein91


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie Ihren Lohn vor dem Beschäftigungsverbote reduziert. Dann bekommen Sie im Beschäftigungsverbot den reduzierten Lohn. Denn sonst hätten Sie einen Vorteil. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Verstehe ich nicht. Wenn Du ein festes Gehalt bekommst, musst du das auch weiterhin bekommen. Die Stunden hätten da so nicht reduziert werden dürfen. Genauso wie ich nicht verstehe wie du für 40 Std bezahlt wirst, aber nur 38 vertraglich vereinbart sind. dann wären ja 2 Std Überstunden. Überstunden wäre eine andere Sache. Der Schnitt von den letzten 3 Monaten bezieht sich auf LOHNzahlungen, also betrifft Frauen die jeden Monat eben schwankende Einkommen haben weil sie nach geleisteten Stunden bezahlt werden. Entweder du erhälst also ein festes Gehalt oder schwankende Lohnzahlungen. Dann hättest du der Stundenkürzung aber zustimmen müssen, da Vertragsveränderung. Wenn du dem natürlich zugestimmt hast, gilt dieses.


cube

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Hi. Du hast vor dem BV auf 35 Std. reduziert. Wärest du nicht im BV, würdest du auch weiterhin nur 35 Std. arbeiten. Dementsprechend erhältst du im BV eben den Lohn für 35 Std. Der Durchschnitt von 3 Monaten wird - wie schon hier geschrieben - nur herangezogen, wenn das Gehalt grundsätzlich Schwankungen unterliegt z.B. durch Provisionen oder eben flexiblen Stunden pro Monat. Da das bei dir nicht der Fall ist/war, ist diese Form Berechnung für dich nicht anzuwenden.


Anjalein91

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Das verstehe ich nicht. Was ist denn der Unterschied von Lohn zu festem Gehalt? Im Mutterschutzgesetz wird doch vom Durschnittsverdienst gesprochen und nicht nur von Frauen, die ein schwankendes Einkommen haben. Soll das jetzt heißen, weil ich einen Monat weniger Stunden geleistet habe, weshalb ich runtergestuft wurde, habe ich jetzt die Arschkarte und bekomme weiterhin nur das und wenn ich immer unbeständiges Gehalt gehabt hätte, hätte ich Glück gehabt und die Berechnung fällt auf die Monate vor der Schwangerschaft?


Kristiiin

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Gehalt = Festgehalt, Sie erhalten jeden Monat das gleichen Gehalt. Wenn Sie weniger Arbeiten, werden Minusstunden aufgeschrieben, aber nicht vom Gehalt abgezogen. Lohn = Sie erhalten jeden Monat das an Bruttolohn, was Sie tatsächlich an Stunden gearbeitet haben multipliziert mit dem vereinbarten Stundenlohn. Die Erhöhung auf 40 Stunden und die Reduzierung auf 35 Std. müssen nicht zwangsläufig vertraglich festgehalten werden. Wenn das beidseitig OK ist. Ihre Abrechnungen sprechen ja für sich und dokumentieren dies. Wenn Sie den Juni als letzten Monat gearbeitet haben und für 35 Stunden gearbeitet haben, dann wurde Ihr Gehalt angepasst. Sie haben Recht, dass Sie den Betrag VOR Eintritt Ihrer SS erhalten, also gemäß Ihren Aussagen das volle Gehalt (für 40 Stunden). Wenn Ihre Angaben stimmen, dass Sie bis vor der SS konsequent für 40 Std. bezahlt worden sind, ist auch egal ob Lohn oder Gehalt. Der Durchschnitt dieser 3 Monate zählt. Vermutlich ist durch den Juni das mit dem verringerten Gehalt so durchgerutscht in der Buchhaltung. ...und Mal wieder frage ich mich: Wieso REDEN Sie nicht mit Ihrem AG? Und wie kann man nicht Wissen ob man Lohn oder Gehalt erhält? Das steht jeden Monat auf der Abrehnung, im Vertrag,...!


cube

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Die Stundenreduzierung und damit auch weniger Gehalt wurden doch von dir entschieden. Wärst du nicht im BV, würdest du doch auch weiterhin das reduzierte Gehalt wegen reduzierter Stunden bekommen. Ich verstehe deine Empörung nicht. Und das BV bestätigt ja, dass du nicht in der Lage wärest, wieder auf 40 Std. zu erhöhen. Warum also sollte dir dein AG oder die KK ein Gehalt zahlen, dass du aktuell gar nicht hättest "erarbeiten" können? Und doch: Durchschnitt bezieht sich hier auf Menschen mit schwankenden Einkommen.


Mitglied inaktiv

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Du scheinst, warum auch immer, der Stundenreduzierung zugestimmt zu haben. Ohne sie eben zeitlich zu spezifizieren. Wenn Du dich wegen der Schwangerschaft nicht in der Lage gesehen hast die entsprechende Vertragsleistung zu erfüllen, hättest du dich krank schreiben lassen müssen. Warum also hat du den Stunden reduziert? Das eine hat mit dem anderen - vertraglich gesehen - nichts zu tun. Wenn der AG keine Arbeit für dich gehabt hat und dich deshalb nach Hause geschickt hat ist das was anderes. davon schreibst du aber nichts. Du schreibst weder was von einem Zeitkonto, noch scheinst du den Unterscheid zwischen Gehalt und Lohn zu kennen bzw weißt Du nicht einmal welche vertraglichen Verpflichtungen du hast und welche Auswirkungen das haben kann wenn daran was verändert wird. Wenn Du ein GEHALT bekommst, dann ist das eben nun einmal jeden Monat gleich. da gibt es keinen Durchschnitt. Wenn Du Minusstunden gehabt hast, dann hätte das auf einem Stundenzettel vermerkt sein müssen, da dürfte eben nicht stehen Gehalt für 35 Std die Woche. Und auch von mir die Frage, wenn du jetzt kein BV bekommen hättest, wärst du dann wöchentlich 35 Std arbeiten gegangen oder 40 Std bzw 38 die du ja eigentlich laut Vertrag hattest. Wo ist also deine Benachteiligung?


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