Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung Saisonbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung Saisonbeschäftigung

Himbeere24

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Hallo,  Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen.  Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbeschäftigung aussieht. Darf ich nur nicht mehr arbeiten oder hab ich auch dort Anspruch auf eine Lohnfortzahlung?  Ich arbeite dort erst seit Mitte September! Im November bin ich schwanger geworden, habe also noch keine vollen drei Monate gearbeitet.. habe auch keine festen Arbeitszeiten sondern werden von Monat zu Monat festgelegt!    Jetzt schon einmal vielen Dank & liebe Grüße, luisa 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich stimme meiner Vorrednerin zu - kommen Sie nicht über die zulässigen 48 Std/ Woche? Ansonsten erhalten Sie das, was Sie ohne BV erhalten würden. Wenn das variiert, wird der Schnitt aus den möglichen 2,5 Monaten genommen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Vollzeit + Minijob + Saisontätigkeit? Wieviele Stunden kommen da wöchentlich zusammen? Ich hoffe, dass das gesetzeskomform ist. Denn alle Tätigkeiten zusammen dürfen max. 48 Stunden in der Woche sein. / Bei Überschreitung der Stunden kann es bis zur Kündigung beim Hauptarbeitgeber kommen. / Es darf zusammengerechnet max. 10 Stunden am Tag gearbeitet werden (§ 3 ArbzG). / Laut Arbeitszeitgesetz müssen zwischen zwei Arbeitstagen mind. 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbzG). Quelle: https://www.finanztip.de/nebenjob/#:~:text=Es%20gibt%20Grenzen%20f%C3%BCr%20Nebenjobs,im%20Jahr%20lohnen%20sich%20besonders. Wenn vertraglich festgelegt werden sie ihre Nebentätigkeiten beim Hauptarbeitgeber angegeben haben.  Ausgehend davon wird für jede Tätigkeit geschaut ob diese mutterschutzkomform ist. Jeder Arbeitgeber muss eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn vertraglich keine Arbeitszeiten stehen darf ihr Arbeitgeber sie zu anderen Zeiten einsetzen als bisher. Es kann auch in einem anderen Bereich sein. Er soll vorrangig versuchen sie mutterschutzkomform eeinzusetzen. Wenn das nicht machbar ist spricht er ein BV aus. Das gilt nur für die Tätigkeit indem er der Arbeitgeber ist (Vollzeit, Minijob oder Saisontätigkeit).  Sollte es aufgrund von Arbeitszeitänderungen zu Überschneidungen mit den Nebentätigkeiten kommen müssen sie diese kündigen. Bedenken sie,  dass ein BV zu jeder Zeit aufgehoben werden kann. Daher müssen sie während der Zeit zeitlich in der Lage sein alle Tätigkeiten ausüben zu können. Können sie es dann nicht kann der Arbeitgeber eine Prüfung bei der Krankenkasse erbeten. Diese prüft so etwas sehr genau. Sollte festgestellt werden, dass das während des BV nicht gegeben war kann das Konsequenzen haben, wie u. B. Rückzahlung des Geldes,  Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG.  Wenn alles gesetzeskomform ist und zeitlich im BV umsetzbar, so wird es das EG erhöhen. Während des BV bekommen sie das was sie ohne bekommen würden. Bei wechselnden Lohn, wie in ihrem Saisontätigkeit, wird das Durchschnitsgehalt der letzten drei Monate genommen. Wenn sie die Schwangerschaft im Dezember melden können der Durchschnitt von den Monaten September, Oktober und November genommen werden. Im Dezember sollten sie mind. den Durchschnitt erhalten. Vielleicht zahlt ihr Arbeitgeber aus Kulanz auch nach den eingeteilt Stunden, falls das mehr als das Durchschnittsgehalt sein sollte. Melden sie die Schwangerschaft erst im Januar würden die Monate Oktober,  November und Dezember zur Berechnung des Durchschnittsgehalts genommen. Das Durchschnittsgehalt erhalten sie bis zum Auslaufen des Vertrags. Gleiches gilt bei anderen Tätigkeiten, wo es das Gehalt auch nur bis dahin gibt.  Bei festen Gehalt werden Gehaltserhöhung,  z. B. wenn tariflich bedingt oder bereits schriftlich festgelegt worden, berücksichtigt. Dies greift trotz BV.


Himbeere24

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Hallo Ani123, meine Vollzeitstelle umfasst 35 Stunden, mein Nebenjob 3-6 Stunden und meine Saisonarbeit alle 1-2 Wochen 5 Stunden! Also alles gesetzteskonform und es werden die 48h/Woche nicht überschritten. Auch an die Ruhepausen wird sich gehalten und die Höchstarbeitszeit wird auch nicht überschritten. Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Hat mir sehr geholfen! 


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