Mai-Baby 2016
Hallo Frau Bader, aufgrund eines Burnouts beziehe ich seit Ende Juli 2015 Krankengeld, dieses wird bis zum Mutterschutz der Ende März beginnt wohl weiterhin bezogen. Nach dem Mutterschutz gehe ich dann in Elternzeit und bin auf das Elterngeld angewiesen. Wie berechnet sich dann dieses genau? Danke für Ihre Antwort. LG
Hallo, da es sich nicht um eine schwangerschaftsbedingte Krankheit handelt, wird das EG weniger. Das Krankengeld mindert den Durchschnittsverdienst, weil es eine steuerfreie Einnahme ist und nicht zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit gehört. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das Elterngeld wird der Mindestsatz werden. Krankengeld zählt mit 0€ , da es Lohnersatz ist und in Deinem Fall nix mit der Schwangerschaft zu tun hat. Bleiben dann leider nur etwa 3 Monate mit altem Lohn.
Colien07022004
Das glaube ich nicht ganz, ich weiß, dass ein schwangerschaftsbedingte Krankschreibung sich nicht negativ auswirken darf aber eine reguläre Krankschreibung mit Krankengeldbezug wird mit einberechnet, es schmälert eben das BV. Lg
sternenfee75
Sternschnuppe hat Recht, die Monate zählen mit 0€, genau wie z.B Arbeitslosengeld. Was anderes wäre es bei einem BV oder bei einer schwangerschaftsbedingten Krankschreibung, da rechnet man dann mit dem normalen Gehalt.
Sternenschnuppe
Was passiert, wenn durch eine Erkrankung im Jahr vor der Geburt das Einkommen sinkt? Sofern die Antrag stellende Person abhängig beschäftigt ist, erhält sie die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieses Einkommen ist steuerpflichtig und wird bei der Berechnung des Elterngeldes wie jeder andere Lohn berücksichtigt, wirkt also elterngelderhöhend. Krankengeld wird als steuerfreie Lohnersatzleistung dagegen nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Etwas Besonderes gilt aber für eine Erwerbsminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. In diesem Fall werden die betreffenden Monate bei der Einkommensermittlung vor der Geburt nicht berücksichtigt. Stattdessen wird dann das Einkommen in den davor liegenden Kalendermonaten für die Elterngeldberechnung zugrunde gelegt. Für Nichtselbstständige bedeutet dies, dass im Falle von Krankengeldzahlungen für eine schwangerschaftsbedingten Krankheit die betreffenden Kalendermonate nicht berücksichtigt werden. An ihrer Stelle wird bei der Elterngeldberechnung das Einkommen aus den davor liegenden Monaten zugrunde gelegt. Quelle : http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116804.html?view=renderPrint
Colien07022004
Oh weh, da wird meine Freundin aber völlig niedergeschlagen sein. Ihre Krankenkasse erzählte ihr was völlig anderes. Aber vom KG gehen doch auch Abzüge runter? LG
Sternenschnuppe
Abzüge, aber keine Steuern. Nur Sozialabgaben. So wie ich das lese ist das der Knackpunkt.
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