Mullemaus2098
Hallo Ich habe eine komplizierte Frage Ich bekomme bis 12.01.23 Elterngeld (letzte Zahlung am 15.12.22) Jetzt wollte ich mich ab 13.01.23 arbeitslos melden und Alg1 beantragen. Leider habe ich mir im Oktober 22 die Hand gebrochen welche noch immer nicht zusammen gewachsen ist. Die Arbeitsagentur sag ich muss mich an die Krankenkasse wenden damit ich ab 13.01. Krankengeld bekomme. Die Krankenkasse sagt sie ist nicht zuständig da ich aktuell keinen Arbeitgeber habe. Was kann ich tun? Stehe ich wirklich ab Januar ohne Geld da?
Hallo, man bekommt nur Krankengeld in der Arbeitslosigkeit, wenn die Krankheit während des Bezugs von Arbeitslosengeld eingetreten ist. Liebe Grüße NB
Neverland
Du hättest dich lange arbeitssuchend melden müssen, hole das dringend nach. Die KK zahlt nur dann, wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Da du dich 3 Monate vorher hättest melden müssen, kann es aber sein das du nun eine Sperre bekommst. Kinderbetreuung vorhanden? Die benötigst du für das ALG1. Falls du verheiratet bist, kannst du dich evtl über deinen Mann krankenversichern.
Mullemaus2098
Ich bin arbeitssuchend gemeldet! Das ist nicht das Problem
Mullemaus2098
Die Kinderbeutreung ist auch geregelt. Das ist alles nicht das Problem. Es geht darum das ich jetzt nocheinmal 6 Wochen Gips habe und deshalb ab 13.01. nicht arbeiten könnte und deshalb kein alg1 bekomme. Und die Krankenkasse sagt Krankengeld bekomme ich nicht weil ich keine Arbeit habe
Succero
Wer aus der Elternzeit zurückkehrt, muss sich nicht! arbeitssuchend melden. Grund: in der Elternzeit kann derjenige seiner Mitwirkungspflicht gar nicht nachkommen, denn er steht dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Zudem ist gar nicht immer genau bekannt wann man aus der Elternzeit zurückkehrt. Am ersten Tag nach der Elternzeit persönlich arbeitslos melden und fertig. Natürlich muss man dem Arbeitsmarkt dann auch zur Verfügung stehen können. Wenn das nicht geht, dann ist ALG1 nicht möglich. Wenn du bereits AU bist bevor das AA dich aufnimmt, entfällt der Anspruch für die Zeit der AU ebenfalls. Bleibt ALG2, würde ich sagen, wenn du unterhalb der Vermögensgrenze bist.
Neverland
Succere, ohne AG hat man keine EZ. Trotzdem muss man sich entsprechend melden. Manche Ämter achten da penibel drauf. Man weiß ja wann das EG endet und ab wann nan eine kinderbetreuung hat.
Neverland
Dann muss das Amt auch ALG1 zahlen. Trete da also energisch auf und weise sie auf die gesetzeslage hin. Auch wer arbeitslos ist, darf krank sein. Du darfst nur nicht grundsätzlich arbeitsunfähig sein. Was Du ja nicht bist.
Succero
Succero bitte. Ich weiß wovon ich schreibe. Während der Erziehungszeit ist es nicht nötig sich vorab arbeitssuchend zu melden. Und Elterngeld und Elternzeit/ Erziehungszeit können zeitlich stark divergieren ;-) Elternzeit ersetze bitte durch Erziehungszeit.
Neverland
Wenn du es weißt, warum schreibst du es dann nicht korrekt?
Succero
Vielleicht fragst du dich einfach, weshalb du der Posterin Angst machst von wegen Sperrfrist wenn man sich nicht 3 Monate vorab Ende Elternzeit/ Erziehungszeit meldet, obwohl das noch nicht mal stimmt.
Neverland
Lern lesen. Ich schrieb das es sein kann. Nicht das es sicher ist. Scheinbar hat die Userin einen arschigen Berater. Sonst hätte man sie nicht an die KK verwiesen obwohl das rechtlich nicht zulässig ist. Es dürfte die nächste Aktion sein, die man dann bei ihr versuchen wird. Da sie aber schlau war, hat sie sich arbeitssuchend gemeldet. Soll ich dir jetzt noch den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos erklären? Wo du es doch so große Töne spuckt. Nur für dich zur Info, arbeitssuchend kann man sich immer melden. Selbst dann wenn man in EZ ist, noch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und selbst dann wenn man einen Job hat. Sie hat es also korrekt gemacht. Dein völlig falscher Hinweis auf Hartz4 ist dabei keine Hilfe.
Ani123
Ich bin mit Arbeitsunfähigkeit (Abk. AU) ins ALG1 gerutscht und habe es bekommen. Voraussetzung dafür ist eine AU, welche fortlaufend ist. Es darf kein Tag dazwischen fehlen, sonst zählt die Krankheit als beendet und die Arbeitsfähigkeit ist vorhanden. Sollte ein Tag später eine neue AU folgen kann die Agentur für Arbeit das anzweifeln und Geld wird es erst nach genauer Prüfung geben (wenn überhaupt). Daher ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit fortlaufend ist und pünktlich (spätestens am 1.Tag der neuen AU) der Agentur für Arbeit vorliegt.
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