Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weitere Geburt in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: weitere Geburt in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe die Elternzeit für 3Jahre beantragt...was ist denn, wenn ich ein weiteres Kind in diesen 3Jahren bekomme-geht diese Restzeit der 1.Elternzeit dann verloren, oder schließt sich die neue Elternzeit unmittelbar an das Ende der 1.Elternzeit an. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Offiziell geht sie natürlich nicht verloren... sie laufen nur eine Weile parallel für beide Kinder! Aber letztlich sieht es so aus, daß die Restzeit fürs erste verloren geht. Die Elternzeit (sofern für drei Jahre beantragt) geht einen Tag vor dem dritten Geburtstag des zweiten Kindes zu Ende. Der Geburtstag wäre der dritte Arbeitstag! LG Claudia (der ganze drei Tage verloren gegangen sind...)


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