enzo72
Guten Morgen Frau Bader, zur Zeit habe ich ein vorrübergehendes Beschäftigungsverbot ( bis der Impfstatus geklärt ist, sollte dieser nicht gegeben sein, verlängert sich das Beschäftigungsverbot bis zum Geburtstermin). Für den März habe ich eine dreiwöchige Weiterbildung geplant, die im Vorfeld durch meine Urlaubsplanung auch abgedeckt war. Nun meine Frage: Kann ich diese Weiterbildung machen? Noch einige Fakten zur Weiterbildung - ich zahle sie selber - anderes Arbeitsfeld, als mein eigentliches Arbeitsfeld d.h. Infektion mit Mumps u.ä. nicht möglich. Ich selbst hatte die Idee meinem Arbeitgeber vorzuschlagen, den geplanten Urlaub für die Weiterbildung zu nehmen- das wäre für mich eine runde Sache und ich hätte mein Urlaubs- und Überstundenkonto ( Resturlaub aus 2011 !!) etwas abgebaut. Denken Sie, dass das so möglich ist? Will mir irgendwie nicht nachsagen lassen, das mein Arbeitgeber die Weiterbildung "zahlt" ?! Was sehen Sie noch für Möglichkeiten?
Halo, da müssen Sie mit dem FA sprechen, ob Ansteckungsgefahr für die Dinge besteht, wo der Impf-Titer nicht ok ist. Ich würde es mir aber vom FA bestätigen lassen, dann ist es ok Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst die Weiterbildung ganz normal machen, wie als wenn Du dafür Urlaub genommen hättest, solltest Du dann noch im BV sein. Du bist nicht krank, und solange bei der Weiterbildung keine Gefahr für Dich bzw. das Kind besteht, kannst Du diese machen. Dabei ist eigentlich auch vollkommen egal ob die Weiterbildung vom Arbeitgberbezahlt wird, oder nicht. Ich denke das Du sogar dagegen vorgehen könntest wenn Dein AG die Weiterbildung tragen wollte und Dir die Weiterbildung streichen würde, weil Du ein BV hast, denn eine Schwangerschaft darf NICHT kein Nachteil für irgendetwas sein. Sollte eine Gefährdung bestehen, wäre das etwas anderes, aber so ... LG Sabine
Sonni74LS
Ich würde meinen, jeder kann in seinem genehmigten Urlaub machen was er will. Müsste ja dein Chef noch nicht mal wissen, was Du so im Urlaub geplant hast.
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