Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Beschäftigungsverbot mit Zwillingen und trotzdem Weiterbildung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot mit Zwillingen und trotzdem Weiterbildung?

kemina

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit Zwillingen schwanger und meine Frauenärztin wollte mich sofort ins individuelle BV schicken, da ich Krankenschwester in einer Psychiatrie bin und die Zwillinge unter erschwerten Bedingungen entstanden sind. Nun mache ich jedoch von meinem Arbeitgeber aus eine Weiterbildung, welche im Dezember beendet ist. Dürfte ich rein rechtlich, dies noch weitermachen, trotz individuellem BV oder müsste ich bis zum Ende der Ausbildung arbeiten gehen, um sie noch abzuschließen. Es ist zweimal die Woche theoretischer Unterricht, keine Praxis. Gibt es dafür eine Regelung? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Uriah hat vom Grundsatz her Recht. Ein Bv wegen Gefahr in der Psyychatrie spricht der AG aus - bei Risikoschwangerschaft ist eine Krankschreibung das richtige. Bei einem BV durch den AG kann dieser Sie versetzten und auch zu einer Weiterbildung schicken. Wenn Sie diese verweigern kann er kündigen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frauenärztin hätte wegen der Arbeitsbedingungen als Krankenschwester in der Psychiatrie kein Beschäftigungsverbot aussprechen dürfen, da sie dafür gar nicht zuständig ist, sondern der Arbeitgeber. Insofern hat sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit genommen dich in ein Büro etc umzusetzen. Das ist schade, denn dadurch wurde in die Kompetenzen des Arbeitgebers eingegriffen. Das individuelle Beschäftigunsverbot gilt für jede Tätigkeit, nehme ich. Das steht im Text des Attests drin, und die Begründung auch. Dann gilt das BV auch für eine bezahlte Weiterbildung. Die ist also derzeit nicht möglich. Es gibt nur die Möglichkeit, dass die Frauenärztin das Beschäftigungsverbot zurücknimmt/aufhebt und evtl ein neues ausstellt in der sie konkretisiert, welche Art der Beschäftigung sie verbieten will, welche Belastungen für dich zu viel sind, welche Arbeitszeiten für dich zu viel sind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich sags mal mit anderen Worten: die Gefährdungen als Krankenschwester in der Psychiatrie sind durchs Mutterschutzgesetz schon verboten, d.h. dass der Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen sollte, die Gefährdungsbeurteilung duchzuführen, und Unfallgefahren durch fremdgefährdende Personen, psychische Belastungen, etc auszuschließen durch eine Umsetzung. Die Frauenärztin könnte untersagen: ständiges Gehen und Stehen, Heben von Lasten (sofern nicht schon durchs MuSchG eingeschränkt), Arbeitszeit über ... std. täglich, psychische Belastungen durch hohes Arbeitsaufkommen.... Sie kann auch angeben, welche Art von Tätigkeit und welche Arbeitszeiten unschädlich wären.


kemina

Beitrag melden

Sie hatte es gar nicht wegen dem Beruf ausgesprochen, sondern weil ich Risikoschwanger bin. Ich wollte wissen, ob trotz BV ich die Möglichkeit hätte zweimal die Woche zur Schule zu gehen und meine Weiterbildung zu ende zu machen, jedoch nicht mehr zur Arbeit zu gehen, da die Belastung ja doch vorhanden ist? Als ich sie nach einer Einschränkung der Arbeitszeit pro Woche fragte, sagte sie, dass sie das nicht machen würde, da ich finanziell dann schlechter da stehen würde. Welche Möglichkeit habe ich rechtlich? Danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kemina, du widersprichst dir ja selber: "Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit Zwillingen schwanger und meine Frauenärztin wollte mich sofort ins individuelle BV schicken, da ich Krankenschwester in einer Psychiatrie bin und die Zwillinge unter erschwerten Bedingungen entstanden sind." Risikoschwanger zu sein ist an sich noch überhaupt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot und deine Frauenärztin weiß das sehr wohl. Warum erwähnst du die Tätigkeit im Beruf Grund für das BV wenn es das gar nicht sein soll? Man kann die Arbeitszeit nicht pro Woche einschränken, sondern nur die Stunden pro Tag. Man kann auch die Art der Tätigkeiten einschränken, und das bringt keine finanziellen Nachteile. Die rechtlichen Möglichkeiten habe ich bereits ausführlich aufgeführt. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Angaben die du machst, reichen nicht aus, um den Fall abschließend zu bewerten. Du solltest dich vielleicht mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz beraten. Worum geht es dir? Geht es dir um den Schutz der Schwangerschaft, die unter Belastung bedroht wäre? Dann musst du konsequent ausruhen, und zwar im Beruf und in der beruflichen Weiterbildung. Geht es dir darum möglichst viele Vorteile zu genießen (volle Bezahlung und den Weiterbildungsabschluß in der Tasche), bei gleichzeitig minimalem Aufwand (nicht dafür arbeiten müssen)? Jede Zwillingsschwangerschaft läuft unter "Risikoschwangerschaft", weil sie einfach engmaschiger überwacht wird. Deswegen heißt das nicht automatisch, dass man deswegen nicht arbeiten könnte.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ahnung habe ich in Deinem Fall auch nicht. Aber da die Krankenkasse den Lohn ersetzt beim AG, rufe da doch mal an und frage nach. Weiterbildung ist für mein Empfinden wie ein Nebenjob zu werten. Und nur weil Du ein BV für den Hauptjob hast, heißt das nicht, dass Du den Nebenjob nicht mehr machen darfst. Zwillinge und Kinderwunschbehandlung sind aber kein Grund für ein BV, das sehe ich auch eher in Deinem Job. Die Krankenkasse berät da, die sind meist sehr nett. Lass Dich aber zur Fachabteilung für die Umlage 2 durchstellen und im besten Fall die Aussage schriftlich zukommen lassen und / oder den Namen des Mitarbeiters und Gesprächszeitpunkt notieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. Die Krankenkasse entscheidet nicht über den Geltungsbereich eines BV, sondern über die Erstattung der Gehälter. Der Geltungsbereich ist nämlich eine mutterschutzrechtliche Frage. 2. Eine berufliche Weiterbildung über den Arbeitgeber läuft nicht als Nebenjob. 3. Ein individuelles BV (vom Arzt) gilt grundsätzlich für alle Jobs, Haupt- wie Nebenjob. 4. Der Arbeitgeber ist an dieses individuelle BV auch für die Weiterbildung gebunden; wenn er es mißachtet macht er sich strafbar. 5. Logisch ist es ja auch: auch ein Schulbesuch kann sehr anstrengend sein. Zumal auch noch längere Anfahrtswege in Frage kommen. Dann ist die Schwangerschaft konsequenterweise auch hier gefährdet. Warum diese unsachlichen unangemessenen Kommentare gegen mich, obwohl mir Frau Bader regelmäßig Recht gibt? Du machst dich ja selber lächerlich.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis da ich durch meine Schwangerschaft nicht mehr mit in die Assistenz darf hat mir mein Arbeitgeber angeboten statt den üblichen 40 Stunden pro Woche nur noch 30 Stunden zu arbeiten und "je dicker der Bauch wird desto weiter gehen wir dann mit den Arbeitsstunden runter"!. Jetzt meine Fra ...

Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?

Guten Tag Frau Bader, muss man bei individuellem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt und dieser stimmt im Sinne der Erholung einer Urlaubsreise ins Ausland zu, diesen Urlaub dem Arbeitgeber melden? Muss zudem die Unbedenklichkeitserklärung vom Frauenarzt schriftlich ausgestellt werden, für den Fall, dass es im Ausland zum Einsatz der Kranke ...

Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 38 Jahre alt und habe nach 3 Fehlgeburten Diagnose: Habituelle Aborte. Aktuell bin ich wieder schwanger. Kann das der Grund für individuelles BV für die ganze Schwangerschaft sein? Ich arbeite im Krankenhaus und habe außerdem sehr große Belastung , viel Stress und Kontakt mit Kinder, die auch erkältet sein können ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...

Sehr geehrte Frau Bader.  Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem ...

Schönen guten Tag, Meine Frage bezieht sich auf das individuelle Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Angestellten Verhältnisse und habe nun vom Hauptarbeitgeber ein Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot für JEDE Tätigkeit erhalten. Kann diese Attest auch beim Arbeitgeber meiner Nebentätigkeit so eingereicht werden und wäre dies hier ...

Hallo, Mir wurde vor 2 Wochen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, nachdem ich mehrere Wochen krank war. Ich hab von Anfang an unter starker Übelkeit gelitten und konnte dem Druck auf der Arbeit schon vor der Schwangerschaft kaum noch standhalten. Seitdem ich schwanger bin, konnte ich noch 2 Wochen arbeiten, aber danach ging ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin einfach nur neugierig.  Auf einer arbeitsrechtlichen Schulung wurde mir durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht erklärt, dass der Arbeitgeber praktisch keine Handhabe hat, wenn einer Schwangeren ein individuelles Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgestellt wird.  Das irritiert mich, da ich hier i ...