Mitglied inaktiv
Hallo, mein Freund ist geschieden und aus der Ehe ergeht eine nun fast 6 jährige Tochter. Seine Ex Frau will nächstes Jahr wieder heiraten. In einem Gerichtsurteil habe ich mal gelesen das dann der Kindesunterhalt wegfällt. Ist dies richtig? Leider kann ich diese Urteil nicht mehr finden.
Hallo, nein, nur der EhegattenU entfällt.Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, quatsch, höhchstens ehegattenunterhalt kann wegfallen ( wenn im scheidungsurteil nicht ein lebenslanger unterhalt festgesetzt wurde ) ebendso fällt bei einer neuheirat gegebenenfalls unterhaltsvorschuß weg. aber kindesunterhalt muß weitergezahlt werden. grüße, sandra der kein solches urteil bekannt ist....
Mitglied inaktiv
Nur wenn der neue Mann die Tochter Deines Freundes adoptiert, fallen die Unterhaltszahlungen weg. Damit aber auch alle Rechte am Kind. LG Ingi
Mitglied inaktiv
Hallo, das mit der Adoption weis ich, trozdem danke für die Antwort. Aber kann es denn gerecht sein, die Frau kann eine neue Familie gründen, mit Heirat und so und hat dann finanzielle Vorteile aber der Ex-Mann nicht, wenn dieser neu Heiratet muss gegebenfalls die neue Freu mit aufkommen. Wo bitte bleibt denn da die Gerechtigkeit? Kann man denn den Unterhalt nicht entsprechend kürzen? Da auch die Großeltern mit für das Kind aufkommen, wie z.B. Kleidung usw. Oder auch was das abholen und bringen des Kindes angeht, Da es allein für 1 WE fast 400 km sind.
Mitglied inaktiv
Hallo Sonny, also, den Kindesunterhalt muß er auf jeden Fall weiterzahlen... Ob Sie nun heiratet oder nicht, das Kind ist da und weiter essen möchte es trotzdem...Die Mutter erbringt "Ihren" Unterhalt dem Kind gegenüber (waschen, kochen, bügeln, kümmern) ja auch trotzdem weiterhin auf. Mit der Fahrerei, da kenne ich mich leider nicht aus, vielleicht kann man sich das ja auch teilen??? Gruß MauRe
Mitglied inaktiv
Wie schon gesagt, den Kindesunterhalt muß er zahlen. Es ist schließlich sein Kind und er zahlt es für sein Kind und nicht für seine Frau. Es ist schön, wenn die Großeltern ihrem Enkel die ein oder andere Kleinigkeit zustecken, aber das kann man nicht vom Unterhalt "abziehen" und ist auch keine Begründung keinen Unterhalt zu zahlen. Der neue Mann seiner Ex-Frau ist für sein Kind nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen, genausowenig wie Du als neue Partnerin für dieses Kind auch nicht aufkommen muß.
Mitglied inaktiv
hallo, also als (ehemalige ) zweitfrau kann ich die argumente gut verstehen. und das was hier im posting gesagt wurde, daß du für die kinder nicht aufkommen mußt, stimmt nicht ganz. ja es ist ungerecht, daß die frau heiraten kann und ihr neuer mann muß keinen unterhalt für die kinder zahlen. ungerecht weil: lebt man mit einem unterhaltspflichtigen zusammen, wird der selbstbehalt des unterhaltsschuldners um bis zu 25% gekürzt, da ja die neue frau an der seite was verdient. und somit nämlich indirekt für den kindesunterhalt aufkommt!! wird der unterhaltsschuldner arbeitslos und hat keinen anspruch auf alg II weil seine neue frau zuviel verdient, dann muß sie ihm ein sogenanntes taschengeld zahlen, wovon er dann den unterhalt zu leisten hat. mir sollte der kv eigentlich bis zum 3. geburtstags unseres kindes unterhalt zahlen, da er aber ein mangelfall ist, zahlt er nur einen kleinen teil kindesunterhalt. und die krönung ist, das ich IHM unterhaltspflichtig bin, damit er den kindesunterhalt an alle vier kinder zahlen kann. somit wurde mein erziehungsgeld angerechnet. wo ist das fair?!!! und wer das abstreitet, der hat keine ahnung. ich weiß das sehr genau!!!! da ich mich in der gleichen situation befand und mein erziehungsgeld mit für den unterhalt der anderen kinder hinzugerechnet wurde!!!!! bei den 400km ist vor allem die frage, wer denn soweit weggezogen ist???? ist der mann denn ein mangelfall, also zahlt er nicht den mindestunterhalt??? wenn die frau mit den kindern soweit weggezogen ist, dann kann man den selbstbehalt erhöhen lassen. außerdem kann man die kosten für die fahrt steuerlich geltend machen. das wird dann meistens vom finanzamt abgelehnt.mit der begründung, daß der unterhaltspflichtige / umgangsperson ja das hälftige kindergeld beim unterhalt hat, wenn man aber ein mangelfall ist, dann hat man nix vom kindergeld. gegen den bescheid muß man dann einspruch einlegen, mit dem hinweiß auf aktenzeichen III R 141/95, da ist noch ein verfahren anhängig. ansonsten ist noch folgender text interessant, was die berücksichtigung der umgangskosten betrifft. geh mal auf www.bundesgerichtshof.de dann auf entscheidungen und dann ins feld aktenzeichen XII ZR 56/02 eingeben. ps. das die großeltern fürs kind mit aufkommen, ist nett von ihnen, trotzdem rechtfertigt auch das keine unterhaltskürzung. grüße, sandra
Mitglied inaktiv
Danke erst mal für die vielen Antworten. Was ich auch noch ausdrücklich sagen will, ist, dass es nicht darum geht nicht mehr zahlen zu müssen weil er nicht will, sondern darum das es nicht gerecht sein kann. Wir haben ebenfalls ein gemeinsammes Kind von fast 3 Jahren und ich muss arbeiten gehen damit wir um die Runden kommen und es hinten und vorne nicht reicht. Wir würden auch gerne heiraten aber das wird uns wohl verwert bleiben weil Sie dann wieder herkommen kann um die Hand auf zu Halten. Zitat: bei den 400km ist vor allem die frage, wer denn soweit weggezogen ist???? ist der mann denn ein mangelfall, also zahlt er nicht den mindestunterhalt??? wenn die frau mit den kindern soweit weggezogen ist, dann kann man den selbstbehalt erhöhen lassen. Also er ist aus beruflichen Gründen in die Nähe seines Jobs gezogen. Dann ist seine Ex auch noch mal 20 km, zudem, weg gezogen. So kommt man locker auf gut 100 km eine strecke. Sie selber ist nicht bereit uns da entgegen zu kommen, in dem man sich das teilt. Zitat:ps. das die großeltern fürs kind mit aufkommen, ist nett von ihnen, trotzdem rechtfertigt auch das keine unterhaltskürzung. Wenn diese aufkommen nur Kleinigkeiten wären dann sicherlich nicht, aber es sind aufkommen die eigentlich von der Mutter getragen werden müssten wie zb. sorge dafür zu tragen das das Kind ordentlich gekleidet ist. Zudem werden Kieferordopätische Operationen seitens der Großeltern bezahlt, weil die Mutter ihrer Sorgfaltspflicht, der Täglichen Mundhygenie, nicht nach kommt.
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