Mitglied inaktiv
Hallo...Ich habe bezüglich meiner Arbeitstelle eine Frage. Im Okt. läuft meine Elternzeit aus. Ich bin bis dahin auf 30 Std. die Woche angestellt, möchte aber danach nur noch einen Minijob ausüben. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir auch diese Position anzubieten? Oder muß ich in der gleichen Position, sprich, 30 Std. die Woche wieder anfangen? Wenn er meinem Wunsch nicht nachgehen muß, kann er mich dann kündigen? So das ich wenigstens Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?
Hallo, wenn der Minijob mind. 15 Std/ Woche un der AG mehr als 15 AN hat - ja. Es sei denn, betriebl. Gründe stehen entgegen Liebe Grüsse, NB
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