Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was am Besten tun, wenn Mutterschutz kurz nach Ende der Elternzeit beginnt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was am Besten tun, wenn Mutterschutz kurz nach Ende der Elternzeit beginnt?

PDM_PDM

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Hallo, meine Frau befindet sich momentan in Elternzeit und ist mit dem zweiten Kind schwanger. Die Elternzeit endet Ende August, das Elterngeld endet im Mai, die Zeit dazwischen wird Betreuungsgeld beantragt, alles dieses Jahr. Ab September geht das Kind in die Kita, Ende September würde der Mutterschutz greifen, also kein voller Monat. Entbindung wurde für November berechnet. Meine Fragen: 1. Was wäre der Beste weg um keine Nachteile zu bekommen? 2. Kann die Elternzeit verlängert werden? Würden Nachteile entstehen? 3. Wie würde sich das Elterngeld berechnen? Würde es beim gleichen Betrag von dem ersten Elterngeld bleiben? 4. Für September würde bei Elternzeitverlängerung ja weder Elterngeld noch Betreuungsgeld gezahlt werden (da Kind in Kita). Welche Möglichkeiten gibt es, damit finanziell kein untragbarer Einschnitt passiert? Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben :) Vielen Dank :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG wird berechnet nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt - außer den Monaten, in denen man EG bezogen hat (nicht die Verlängerungsmonate). Deshalb wäre es für das EG am besten, wenn sie arbeitet. Wenn sie die EZ verlängert (worauf nur ein Anspruch besteht, wenn man mind. 2 Jahre beantragt hat) Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wann genau ist Kind 1 geboren und wann genau beginnt der Mutterschutz ? Wie viele Tage Resturlaub hat Deine Frau noch ?


desireekk

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Und ganz wichtig: wieviel Resturlaub hat der KV noch zur Verfügung? Gggf. geht die Mutter arbeiten und der Papa nimmt eben Urlaub... oder Elternzeit... :-) Désirée


Dani91

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Hallo PDM_PDM, ich persönlich war fast in der gleichen Situation. Hab es damals so gelöst, dass ich die Elternzeit beim AG verlängert hab von 2 auf 3 Jahre. Hab Elterngeld nur für ein Jahr bezogen und nachdem Jahr SGB II beantragt. Nun kommt in 2 Wochen das Baby und seit 22.4. bin ich in Mutterschutz. Hab die Elternzeit frühzeitig beim AG zum 21.04. vorzeitig beendet, sodass ich dann volles Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme. Nach meinen Kenntnissen müsste der AG dann den Zuschuss zum vollen Lohn wieder zahlen, da das Gesetz seit 2013 besagt, dass der AG kein Mitspracherecht hat bzgl. der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit. Somit lebt automatisch das Arbeitsverhältnis wieder auf. Ich persönlich warte noch auf den AG Zuschuss, da ich trotz Bezug von SGB II im festen Arbeitsverhältnis bin. Allerdings steht mir nun kein SGB II mehr zu, da ich jetzt Mutterschaftsgeld bekomme.


PDM_PDM

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Dani91: Danke! Das hat uns schonmal bisschen weiter gebracht. Resturlaub ist keiner mehr da.


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