Davina19
Hallo, ich werde einen geplanten Kaiserschnitt 2 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin also 31.1 anstatt evtl 14.2 haben. Ich möchte gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wann muss ich dann genau wieder zur Arbeit? Und dann hatte ich ja zwei Wochen weniger Mutterschutz vor der Geburt meines Kindes. Bekommt man die Zeit nachträglich sowie das Geld? Lg
Hallo, wenn Sie ein Jahr Elternzeit nehmen ist der erste Arbeitstag der erste Geburtstag. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn dein Kind am 31.1.2019 geboren wird und du 1 Jahr Elternzeit nimmst, musst du am 31.1.2020 wieder arbeiten. Bei Geburt vor ET endet deine Mutterschutzfrist 8 Wochen nach ET. So hast du dann vor der tatsächlichen Geburt einen kürzeren Mutterschutz, danach einen längeren Mutterschutz, insgesamt 14 Wochen. (Bei Geburt nach ET ist der Mutterschutz insgesamt länger, nach der Geburt hast du auf jeden Fall mindestens 8 Wochen. ) Wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst ACHTUNG: eine Verlängerung deiner Elternzeit ist dann nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers möglich, da du dich für die ersten beiden Jahre verbindlich festlegen musst.
Felica
Willst du wirklich am 1ten Geburtstag deines Kindes wieder in VZ durchstarten? Genau das müsstest du nämlich wenn du nur ein Jahr EZ nimmst. Zumal es eher unwahrscheinlich ist das ihr im Januar einen freien Betreuungsplatz bekommt. Falls du aber planst, nach dem EG wieder einzusteigen in TZ, also weniger wie höchstens 30 Std, dann melde 2 Jahre EZ. Man darf in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Dann bist du zu einem flexibler und zweitens genießt du länger Kündigungsschutz. Kannst im Notfall auch mit Zustimmung deines AG woanders arbeiten wenn der keine TZ-Stelle hat bzw keine passende. An deinem Mutterschutz ändert das wenig, du hast genauso 14 Wochen wie wenn das Kind am ET kommt.
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