Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe eine Frage zur Freistellung während der Arbeitszeit bzgl. Krankengymnastik. Die Elternzeit für meine Tochter endet am 18.09.05. Ich muß dann für ca. 6 Wochen arbeiten gehen(stehender Beruf im Verkauf) bis dann der Mutterschutz für meine 2. Schwangerschaft beginnt. Da ich große Probleme mit dem Rücken und Fuß habe, hat mir der Orthopäde Krankengymnastik (6 Anwendungen)verschrieben damit ich die 6 Wochen sozusagen 'besser überstehe'. Diese Termine (bei einer Krankengymnastin)fallen aber in die Arbeitszeit. Auch wenn ich in der Woche einen Tag frei habe lassen sich die Termine nicht in die freie Zeit legen. Gehört diese Krankengymnastik auch in den Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen oder muß ich diese Zeit dann nacharbeiten? Zudem habe ich alle 2 Wochen (aufgrund der Vorgeschichte der 1. Schwangerschaft) Vorsorgeuntersuchungen bei meinem Gynäkologen. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Danke und viele Grüße Ulli
Hallo, nein, nur Vorsorgetermine. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Reguläre Vorsorgeuntersuchungen kannst Du während der Arbeitszeit machen lassen, Behandlungen dagegen nicht. Trotzdem: wenn Du an einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber interessiert bist würde ich`s nicht ausreizen...Wenn Du doch sowieso einen Tag in der Woche frei hast sollte das kein Problem sein, Vorsorge und Behandlung in die Freizeit zu legen. Und Du sagst ja selber, es sind nur 6 Wochen!
Mitglied inaktiv
Oft zeigt sich der Arbeitgeber aber auch kulant, wenn man das Gespräch sucht und ihm die Notlage aufzeigt, eben dass es nicht möglich ist, Termine außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen. Man zeigt so ja auch seinen guten Willen, indem man etwas für seine Gesundheit tut und sich nicht einfach stillschweigend wochenlang krankschreiben läßt, wie es viele andere in Deiner Situation tun würden. Ich habe auch 2 Kollegen, die nach Operationen am Rücken häufig zur KG müssen, natürlich auch während der Arbeitszeit. Das ist meinem Chef aber lieber, als wenn sie ganz zuhause blieben!
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