Bebsinho-Mama
Hallo Frau Bader, wenn ich aus verschiedenen Gründen den Vater erst einmal nicht angeben möchte / würde, gäbe es dennoch Möglichkeiten einen Unterhaltszuschuss vom Jugendamt zu erlangen bzw. würde mir dann trotzdem eine Aufstockung des Elterngeldes + Kindergeldes auf Hartz IV-Niveau zustehen und wie muss ich dabei vorgehen? Danke + herzliche Grüße Bebsinho-Mama
Hallo, Sie müssen schon sehr stichhaltige Argumente vorbringen u beweisen (zB One-night-stand). Ansonsten ist der KV primär unterhaltsverpflichtet und ohen Angaben zu seiner Person gibt es keine Leistunegn Liebe Grüsse, NB
Bebsinho-Mama
Ok, vielen Dank für Ihre Hinweise, Frau Bader. Herzliche Grüße Bebsinho-Mama
Mitglied inaktiv
Wegen H4 Wenn Du das beantragst für Dich oder das Kind oder zusammen, dann verlangen sie, dass Du vorher Unterhaltsvorschuss beantragst, weil dies als Einkommen vorgeht. Hatte ich selbst damals und musste genaue Bescheinigungen vorlegen und nachweisen. Gibt man dann fälschlicherweise Vater unbekannt an, was sehr schwer ist ( habe gehört sie forschen dann auch mal gern nach ), dann ist das Sozialbetrug und kann bös enden.
Bebsinho-Mama
Danke für Deine Hinweise, Nimo. Das ist und bleibt ein schwieriges Thema....
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