Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverbot

Advi

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Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch. Ich hatte letzte Woche ein Treffen mit meinem Chef. Ich arbeite in der Zytostatikaherstellung und bin seit letzter Woche im Beschäftigungsverbot. Er hat mir ein Zettel vorgelegt, welches ich unterschreiben sollte. Auf diesem steht, dass ich ab sofort im Beschäftigungsverbot bin. Zusätzlich steht darauf, dass während des Beschäftigungsverbots kein Anspruch auf Urlaub besteht. Natürlich dachte ich, dass es schon seine Richtigkeit haben muss und ich kein Urlaub einreichen kann, da ich eh Freigestellt bin. Also habe ich Unterschrieben. Nun habe ich gelesen, dass „es sich bei einem Beschäftigungsverbot laut MuSchG trotzdem um eine Beschäftigungszeit handelt und Schwangere dennoch einen Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot erwerben. Dementsprechend können werdende Mütter die erworbenen Urlaubstage auch nach Mutterschutz und Elternzeit noch in Anspruch nehmen.“ Das Gesetz ist auf meiner Seite. Nun habe ich bedenken, dass ich durch meine Unterschrift meinen ganzen Jahresurlaub nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Oder kann ich dennoch dagegen vorgehen. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Lg Advi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Verzicht ist möglich, der MIndestunterhalt (20 Tage bei 5 Tage Woche) bleibt bestehen. Liebe Grüße NB


Advi

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Natürlich ist diese Frage auch an Frau Bader gerichtet. Ich hoffe sie können mir weiter helfen.


mellomania

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hm. blöd gelaufen. denn das gesetzt ist auf deiner seite. du hast aber nun unterschrieben, dass du verzichtest. die frage ist ob du verzichtest, urlaub zu nehmen oder ob du verzichtest, dass urlaubsanspruch entsteht. das sind ja zwei verschiedene dinge. hast du eine kopie des schreibens? das hättest du nicht uterschreiben sollen...


Advi

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Danke für die schnelle Antwort. Auf dem Zettel steht: „während der Zeit des Beschäftigungsverbots entsteht kein Anspruch auf Urlaub.“ Ja ich hätte nicht unterschreiben dürfen. Ich war an dem Tag auch Krankgeschrieben und mir ging es echt schlecht. Kann ich evtl die Krankmeldung geltend machen? Oder habe ich überhaupt eine Chance?


Advi

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Ich habe eine Kopie. Und bin seit dem 17.04.20 im Beschäftigungsverbot. Der Mutterschutz beginnt ab dem 29.10.20. Handelt es sich nun um den ganzen Jahresurlaub?


Advi

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Und könnte ich evtl. trotzdem dagegen vorgehen? Ich bin für jegliche Hilfe sehr dankbar.


Felica

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Warte ab was F. Bader sagt. Unterschreiben lassen kann sich der AG viel, das heisst aber nicht das es rechtens ist. Und in dem Falle hier würde mich das arg wundern


Advi

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Ok danke. Ich hoffe sehr auf eine Antwort von Ihnen Liebe Frau Bader.


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