Jenna0302
Sehr geehrte Frau Bader, seit gestern habe ich ein Teilzeitbeschäftigungsverbot. Anstatt wie bisher 8 Stunden arbeite ich nun nur noch 4 Stunden pro Tag. Nun soll ich aber vor meinem Mutterschutz noch Urlaub nehmen. Muss dann pro Arbeitstag ein ganzer Urlaubstag gerechnet werden oder nur ein halber? Danke und viele Grüße Jenna
Hallo, ein ganzer - der AG bezahlt ja auch ganz Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ein ganzer natürlich! LG Sabine
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