Knichel
Guten Tag, ich bin nun schon 8wochen krank wegen zwei Bandscheibenvorfälle und beziehe Krankengeld. Derzeit habe ich noch immer starke Schmerzen und warte auf die Genehmigung einer Reha was allerdings noch dauern wird. In 14 Tagen würde ich eigentlich in Urlaub fliegen mit meinem Mann bis dahin werde ich auf jeden Fall noch krankgeschrieben sein. Darf ich nun überhaupt während meiner Krankschreibung und Krankengeldbezug in Urlaub fliegen es wäre ein reiner Strand Erholungsurlaub auf den wir uns schon sehr lange freuen. Meine übungen von der Krankengymnastik könnte ich auch dort vor Ort machen und meine Schmerzmedikamente nehme ich selbstverständlich mit mehr kann man im Moment sowieso nicht machen . von einer Operation wird mir noch abgeraten. Wie gesagt darf ich jetzt überhaupt den Urlaub fliegen muss ich die Krankenkasse und meinen Arbeitgeber um Genehmigung bitten und wenn ich nicht fliegen darf ich habe eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die dann für mich und meinem Mann komplett die Reise oder nur für mich? Wäre nett wenn sie mir antworten könnten
RUB
Mitglied inaktiv
Oh, da musst Du Dich aber beeilen..... Grundsätzlich darf man während der Krankschreibung in den Urlaub fahren, wenn es den Heilungsverlauf nicht verschlechtert. ABER: Man braucht die Zustimmung der Krankenkasse bei einer AUSLANDSREISE! Man holt sich von seinem behandelnden Arzt ein Attest, dass die Reise der Genehung nicht entgegensteht und keine wichtigen Behandlungstermine (auch Krankengymnastik zählt dazu) versäumt. Mit diesem Attest beantragt man dann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Genehmigung der Reise. Das dauert ca. 4!!! Wochen, da der medizische Dienst der Krankenkasse meist nochmal alles prüft. Nach Vorlage der Genehmigung darf man reisen und sollte den Arbeitgeber (kein MUSS) informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Reist man ohne Genehmigung ins Ausland, dann darf die Krankenkasse für diese Zeit nach § 16 Abs. 4 des SGB V die Auszahlung des Krankengeldes verweigern. Wenn ihr von der Reise zurücktreten wollt, dass brauchst Du ein Attest, dass Du reiseunfähig bist. Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch für Deinen Mann und die Kinder.
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