SabrinaVerhext
Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich Unterhalt bei Änderung des Studiums. Ich studiere im 5 Semester Rechtewissenschaften, mein Berufswunsch war aber immer Humanmedizin. Aufgrund der langen Wartesemester und der Unsicherheit, ob ich überhaupt einen Studienplatz bekomme, habe ich erst einmal Rechtswissenschaften studiert. Nun habe ich nach 5 Wartesemester doch noch einen Studienplatz für das Sommersemester zugeteilt bekommen. Ich lebe zurzeit bei meiner Mutter und mein Vater zahlt mir 700,00 € Unterhalt. Ich habe meinen Vater über den Studienwechsel informiert und auch darüber, dass ich für das Studium von zu Hause ausziehen werden, da der Studienplatz in einem anderen Bundesland ist. Leider will er mir dann keinen Unterhalt mehr zahlen, seine Gründe wären, dass er mir bereits das erste Studium finanziert hat und dass ein Wechsle nach 5 Semestern nicht ginge, sowie dass ich ihn über den Wunsch Medizin zu studieren nicht informierte. Nach meiner Information steht mir der Unterhalt bis zur Beendigung der ersten Ausbildung zu.
Hallo, wenn ich auch sehr gut nachvollziehen kann, dass das Jurastudium kein Honig lecken ist, denke ich nicht, dass nach fünf Semestern noch von einer Orientierungszeit gesprochen werden kann. Anders wäre es, wenn sie eine Ausbildung zum Beispiel zur Rettungssanitätern gemacht hätten, da ist ein kausaler Zusammenhang zwischen den Studiengängen erkennbar. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, Du beginnst kein Zweitstudium, sondern wechselst das Studienfach des Erststudiums. Ob es da zeitliche Unterhaltsbeschränkungen gibt (spätestens nach x Semestern muss man gewechselt haben), weiß ich aber nicht. Viele Grüße
Car.78
Meines Wissens ist das nicht so einfach, wie Du Dir das vorstellst. Studenten wird zugestanden, sich nochmal anders zu entscheiden, aber nicht nach 2,5 Jahren sondern 1 oder 2 Semester lang. Wenn Du zudem durch Zeugnisse nicht nachweisen kannst, dass Du die letzten 5 Semester zielstrebig studiert hast, fällst Du eher in die Kategorie „Bummelstudent“ und dann hat Dein Vater gute Chancen nichts mehr zahlen zu müssen, jedenfalls nicht ein komplettes neues Studium.
desireekk
Naja, aber zu Medizin wechselt man halt Nicht einfach so, weil es Wartezeiten gibt. Sie kam gar nicht früher rein in den Studiengang. Sobald sie konnte, hat sie ja die erste Chance wahrgenommen. VG D
3wildehühner
Wenn sie vorhatte, Medizin zu studieren, hätte sie eine medizinische Ausbildung absolvieren können, welche als Folge das Medizinstudium hat. Da sie Jura-also etwas vollkommen anderes- studiert, ist der Vater nicht verpflichtet, dieses völlig andere Studium zu finanzieren. BaföG Antrag stellen oder neben dem Studium arbeiten ist die logische Alternative.
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