Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.

Marieb1991

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Hallo Frau Bader. Die Tochter meines Partners macht dieses Jahr ihren Realschulabschluss ( eher mittelprächtige Noten) und will jetzt noch das Abitur machen. Wie verhält es sich da jetzt mit dem Unterhalt? Müssen wir weiter bezahlen? Auch wenn die "Erfolgsaussichten" eher schlecht sind? Ich meine wer die Realschule mir 3 abschließd wird auf dem Gymnasium meistens nicht besser. Danke fürs die Antwort


Terkey235

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Ja.


Mitglied inaktiv

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Natürlich, selbst wenn sie später noch studieren will. Und Noten haben keine Bedeutung. Meine Tochter hatte letztes Jahr Noten im Mittelfeld und nun im Abschlussjahre jede Nöte um eins noch trotz ausgesetztem Nachteilsausgleich wegen Legasthenie


mellomania

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Unterhalt ist mindestens solange fällig, bis die Ausbildung des Kindes vollständig abgeschlossen ist. Auch Schule, Studium etc.


peekaboo

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Studium.... einfach mal googeln


Feuerschweifin

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Nein, nicht ihr müsst zahlen, sondern er muss zahlen. Er hat ein Kind in die Welt gesetzt und muss nun, genauso wie die Mutter auch, dafür aufkommen, bis es eine angeschlossene Berufsausbildung/Studium hat. Das würdest du sicher auch so sehen, wenn es dein Kind wäre, dessen Vater eine neue Partnerin hat.


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