Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug wegen Familienzuwachs und mit Partner zusammen ziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug wegen Familienzuwachs und mit Partner zusammen ziehen

Mama35

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Hallo! Ich möchte mit meiner kleinen Tochter (5 Jahre) umziehen da ich Nachwuchs erwarte und deswegen auch eine größere Wohnung brauche! Mein Freund möchte auch in der nähe sein (Vater des Ungeborenen). Es ist eine Strecke von ca. 30-45min beiderseite,vom Kindsvater und des Vaters des Ungeborenen. Kann der Kindsvater mir die Kleine wegnehmen? Ich mein schliesslich hat doch jeder der beiden Väter das Recht in der Nähe von seinem Kind zu sein und somit habe ich eine Mitte gesucht wo jeder die gleiche Zeit aufbringen muss. Ich hoffe auf eine positive Antwort!Danke! Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich darfst Du immer umziehen, das Kind nicht. Da kann der Vater gegen vorgehen, und ggf. musst Du wieder zurückziehen. Sicher hat auch der Vater des Ungeborenen ein Recht auf sein Kind, aber die Distanz besteht ja nun jetzt bereits und bestand auch schon als das Kind gezeugt wurde. Zudem kann ja auch er umziehen um die Distanz zu verringern. Ggf. könntest Du Dich mit dem Kindsvater Deiner Großen einigen wenn Du die Kosten für die zusätzliche Distanzüberbrückung übernimmst. LG Sabine


Mama35

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Also könnte ich durch den Umzug mein Kind verlieren?


Mitglied inaktiv

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Nein, so nicht wirklich, aber der Kindsvater Deiner Großen kann bereits vor dem Umzug gerichtlich beantragen dass das Kind nicht umziehen darf. Dann MUSST Du mit dem Kind dableiben, oder ohne das Kind wegziehen. Ein Umgangsrecht hättest Du dem Kind gegenüber aber auf jeden Fall auch. LG Sabine


Mama35

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Der Vater des Ungeborenen arbeitet und kann nicht einfach so wegziehen.Der Vater der Kleinen arbeitet nicht! Also sitze ich in der Zwickmühle! Die Kleine möchte auch umziehen und freut sich auch drauf!Sie fragt ständig nach! Sie wird auch von väterlicherseits richtig gegen mich aufgehetzt!Das mekrt man immer wenn sie zurück kommt!


Mitglied inaktiv

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Ob Sie das will oder nicht ist nicht der Punkt. Sie ist zu klein und würde nicht mal gefragt. Und ihr habt das Kind gezeugt mit der Entfernung dazwischen - das ist nun mal so. Und ob der Vater Deiner Großen arbeitet oder nicht ist dabei irrelevant, ja eher verschlechternd für Dich, weil er die höheren Umgangskosten ja eventuell gar nicht tragen könnte. Du befindest Dich in einer Zwickmühle für Dich - rechtlich gesehen gibt es da nichts zu rüttel. Wenn der Vater Deiner Großen zustimmt (würde ich schriftlich haben wollen), dann kannst Du umziehen. LG Sabine


Mama35

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Ist schon komisch das der eine so sagt,der andere so und ein Rechtsnawalt für Familienangelegenheiten sagt ich müsst mir darüber keine Gedanken machen ich könnt umziehen!


Mitglied inaktiv

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Na wenn der RA meint, dann soll er Dir das mal schriftlich geben, damit Du Koste die Du dann ggf. auferlegt bekommst von ihm wieder zurück fordern kannst. Dazu: warum fragst Du überhaupt wenn Du Dich bereits mit einem RA unterhalten hast? Fr. Bader darf dann z.B. keine Antwort mehr geben. LG Sabine PS: Fr. Bader schreibt zu dem 'Probelm' immer etwa so: "Das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Heißt also: Er muss gerichtlich tätig werden, BEVOR sie umgezogen ist."


Mitglied inaktiv

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hast du mit dem vater des großen kindes zusammen das sorgerecht?


Mama35

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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab darf ich erstmal generell nicht umziehen! Wenn ich aber doch einafch umziehe muss sich das Gericht am neuen Wohnort damit rumschlagen und in den meisten Fällen bleibt das Kind trotz allem bei der Mutter?


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