Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umgangsverbot

Love060518

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Hallo mein Mann und ich haben einen 10 Monat alten Sohn. Haben mit seiner Mutter sehr oft Streitigkeiten erlebt da sie sich nie wirklich für unseren Sohn interessiert hat. Dazu hat er noch einen Bruder der Drogenabhängig war und schizophren ist. Momentan lebt er auf der Straße. Haben zu seiner Mutter ganz klar gesagt das er kein Umgang für unseren Sohn ist und wir das nicht möchten. Dran halten wollte sie sich nicht ! An Weihnachten hat sie uns eingeladen haben ausdrücklich gesagt wir kommen nur wenn der Bruder nicht da ist! Da dran hat sie sich dann auch nicht gehalten. Er war schmutzig und verwirrt. Sie wollte ihm dann wirklich unseren Sohn auf den Arm geben was wir sofort unterbunden haben und darauf sofort gegangen sind. Dazu kommt jetzt noch das sie selbst in einer psyomatischen Klinik war da sie auch von Psyche nicht stabil war/ist. Und jedes mal wenn wir uns gesehen haben hat sie gemeint wir würden etwas falsch machen. Obwohl unser Sohn gelacht hat und zufrieden aussah. Hatten von Weihnachten bis jetzt keinen Kontakt heute hat sie sich gemeldet und sie möchte ihren Enkel sehen sieht aber nicht ein das sie was falsch gemacht hat. Wir wollen definitiv nicht das unser Sohn was mit ihr oder dem Bruder zu tun hat. Dürfen wir als Eltern bei diesen Gründen ein umgangsverbot aussprechen? Oder muss das über das Gericht laufen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo tatsächlich gibt es ein Umgangsrecht der Großeltern, aber nur in dem Fall, in dem eine enge und innige Beziehung besteht. Ich hatte mal den Fall, dass die Mutter jeden Morgen arbeiten war und das Kind in der Zeit bei der Oma war. Ansonsten sehe ich das Problem nicht, wenn Ihr Mann und Sie an einem Strang ziehen. Dann fahren Sie einfach nicht mehr hin. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Klar könnt ihr das. Sollte sie dann klagen hat sie keine Chance, da sie keine innige Bindung zum Kind hat.


Andrea6

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Ihr müsst doch gar kein Umgangsverbot aussprechen oder gar ein Gericht bemühen: mit wem ihr euch trefft (oder eben auch nicht) liegt ganz allein in eurem Ermessen.


cube

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Wieso Umgangsverbot? Ihr fahrt einfach nicht mehr hin und gut is. Das liegt ja letztendlich in eurem Entscheidungsbereich, in wie fern ihr auf Einladungen etc eingeht.


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