franzi0206
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit das Großeltern das Umgangsrecht einklagen? Welche Wege müsste man gehen und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es klappt? Hintergrund ist das meine Schwester aus nicht ersichtlichen Gründen den Kontakt zu den Großeltern untersagt. Es ist ein Familienstreit vorgefallen, dieser hatte aber nichts mit den Kindern zu tun. Eine Kindeswohlgefährdung lag nicht vor. Bis vor kurzen waren die Kinder auch über's Wochenende mit Übernachtung ohne Eltern da. Jetzt das! Können wir was tun? Meine Eltern leiden, Gespräche wurden gesucht...ohne Erfolg. LG
Hallo, rechtlich ist das möglich, praktisch habe ich noch nie erlebt, dass der Antrag durchgeht. Selbst nicht bei einer Oma, die das Kind vier ganze Tage betreut hat, weil die Mutter arbeiten gegangen ist. Liebe Grüße NB
cube
Ja, sie können das Umgangsrecht beim Familiengericht einklagen, wenn zuvor eine Bindung bestand. So, wie du das beschreibst, gibt es diese wohl, wenn die Kids dort ohne Eltern auch übernachtet haben. Aber: ich bezweifle, dass die Situation zwischen GE & deiner Schwester sich verbessert durch eine Klage. Das wird im Gegenteil eher dafür sorgen, dass die Fronten auf lange Zeit verhärtet sind. Einerseits "aus nicht ersichtlichen Gründen" - andererseits "Familienstreit". Für deine Schwester gibt es also einen Grund. Und machen wir uns nichts vor: würdest du deine Kinder zu einer Familie lassen, mit der du dich zerstritten hast? Ich glaube, soviel "drüber stehen" fällt sehr sehr vielen schwer. Ich weiß ja nicht, wie lange der Streit her ist, wie wichtig das Thema für deine Schwester war/ist - aber ich würde evt. etwas Zeit verstreichen lassen und dann noch mal das Gespräch suchen. Ich bezweifle, dass die GE´s den Kindern einen Gefallen tun, das Umgangsrecht einzuklagen auf das diese ganz sicher mit einbezogen werden/davon etwas mitbekommen. "Gespräch wurden gesucht" - ist halt die Frage, was du darunter verstehst. Gespräche, in denen man die Wogen glätten will, evt. einlenkt (auch ohne, dass man meint, im Unrecht gewesen zu sein) oder Gesprächsversuche, in denen man seinen Standpunkt nochmal klar machen will. Wenn den GE´s soviel daran gelegen ist, wäre es evt. eben sinnvoll, einfach "klein beizugeben" und darüber erst mal wieder den Kontakt herzustellen. Hängt halt davon ab, wie wichtig das Thema jedem ist.
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