Connüüü
Hallo, vorab vielen Dank für die Unterstützung! Ich habe im Bemessungszeitraum die Übungsleiterpauschale überschritten. 3300 Euro bei den üblichen 2400 Euro Freibetrag. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus (da ja nicht mehr steuerfrei)? Danke, Conny
Dojii
Wird dein Kind vor dem 01.09.2021 geboren: Du giltst nun als Selbstständige und daher ist dein Bemessungszeitraum nicht mehr die 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz, sondern zwingend das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wird dein Kind also dieses Jahr (2021) geboren, errechnet sich dein Elterngeld aus dem Zeitraum Januar bis Dezember 2020. Sollte dein Kind am oder nach dem 01.09.2021 geboren werden, darfst du dir aussuchen, welche der beiden oben genannten Varianten du nutzen willst. Du kannst dann bewusst den Zeitraum nehmen, der dir mehr Elterngeld bringt.
Connüüü
Dojii, danke für die schnelle Antwort. Ich würde gern wissen, wie das zusammenhängt (Stichtag 01.09.21) Können Sie mir das erklären? Der Geburtstermin ist der 25.10.21, sprich ich könnte es mir raussuchen. Auch in der Elternzeit wird es so sein das diese Einnahmen den Freibetrag überschreiten, aus den Perspektiven Selbständig oder Übungsleiter ergeben sich dann sicher Vor- und Nachteile. Ein Vorteil der Übungsleiterpauschale, so dachte ich bisher, dass ich das beim Elterngeld nicht angeben muss, also unkomplizierter. Aber ich überschreite ja, und so weiß ich nicht inwieweit das angegeben bzw. verrechnet wird/werden muss. Vielleicht können Sie mir dazu auch noch etwas sagen. Herzlichen Dank! Conny
Dojii
Das mit dem Stichtag liegt daran, dass ab dem 01.09.2021 ein neues Elterngeldgesetz in Kraft tritt. Und darin steht, dass die Änderungen nur Kinder betreffen, die ab dem 01.09.2021 geboren werden. Wenn du während des Elterngeldbezuges weiter Einnahmen oberhalb des ÜBL-Freibetrages hast, werden diese Einnahmen mit deinem Elterngeld verrechnet. Du musst es im Elterngeldantrag angeben (sowohl die Einnahmen vor der Geburt als auch die voraussichtlichen Einnahmen nach der Geburt). Wichtig ist, diese Wahl welchen Bemessungszeitraum du nutzen willst hast du nur, wenn deine selbstständigen Einkünfte den ÜBL-Freibetrag um 410 EUR oder weniger übersteigen. Ich hatte bei der ersten Antwort überlesen, dass du den Freibetrag ja bereits um 900 EUR übersteigst. Das heißt, du hast auch in der neuen Gesetzesfassung ab 01.09.2021 KEIN Wahlrecht. Dein Elterngeld errechnet sich also aus dem Einkommen der Monate Januar bis Dezember 2020.
Connüüü
Ah okay, bis hier her habe ich sehr gut verstanden. Ich bin wirklich sehr dankbar für die konkreten Antworten! Daraus ergeben sich aber weitere Fragen: Wenn die Einnahmen (aus der überschrittenen Übungsleiterpauschale) wie die von Selbstständigen behandelt werden (also anzuzeigen/anzurechnen beim Elterngeld), ergibt sich dann auch die Möglichkeit ElterngeldPlus und Zuverdienst? Oder sollte/müsste ich dafür noch eine Selbstständkeit anzeigen? Das könnte ich ja m.E. noch tun. (Ich habe das Wirtschaftsjahr 2020 ohnehin noch nicht beim FA abgerechnet) Über eine erneute Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzlichen Dank Conny
Connüüü
Hallo, ich bitte noch einmal um Hilfe! Ich finde keine Ruhe, kann mich gerade nicht auf meine Schwangerschaft konzentrieren, weil ich mich hilflos fühle bezüglich der Elterngeldberechnung. Ich benötige noch ein paar Informationen und würde mich über Rückmeldungen freuen! Aus dem oben genannten Sachverhalt: Ich weiß nun, weil ich den Steuerfreibetrag überschritten habe, dass das abgeschlossene Wirtschaftsjahr als Grundlage zur Berechnung herangezogen wird. Nun möchte ich gern wissen: -ob diese Einnahmen aus dem Zeitraum zu meinen Gunsten angerechnet werden? Sprich werden diese auf meinen Arbeitnehmerlohn draufgepackt? Und wenn ja welche dann genau (gesamt 3300 Euro, oder Überschreitung 900 Euro)? -und wie werden diese Einnahmen (gleiche Höhe oder höher) während des Bezugs des EG behandelt? Würde ich dann auch im günstigen Fall, darauf achten durch Elterngeld Plus + Einnahmen unter 50% des EGNettos Abzüge zu vermeiden? Ich möchte mich entschuldigen, ich bringe viel Angst mit und fühle mich schon etwas nervig, aber auch verzweifelt. Und ich glaube immernoch, dass ich eine Wahl habe, anders mit diesen Einnahmen umzugehen und eine günstige Variante für mich zu finden. Vielen lieben Dank! Conny
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