sweet2018
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeitete Vollzeit tägl. 8Std. (Gleitzeit) was darüber ging waren ganz normal Überstunden, welche man abfeiern könnte. Nun habe ich seit einiger Zeit ein individuelles BV über tägl. 5Std. Leider bekam ich weder arbeitsstechnisch noch für die freien Stunden Unterstützung oder Ersatz. Da ich die gleiche Arbeit natürlich nicht in der reduzierten Arbeitszeit erledigen konnte vielen teilweise Überstunden trotz TeilzeitBV an. Wenn es mir körperlich möglich war, blieb ich auch mal 20Min. länger um noch einiges weg zu arbeiten. Nun wurden und werden mir die mehr geleisteten Stunden, die über die 5Std. gingen/gehen gekappt. Allerdings wenn ich einmal nur 4:50h arbeite werden mir 10min. von meinen Zeitkonto abgezogen. Die geleistete Arbeitszeit darf doch nicht einfach, auch trotz TeilzeitBV, unter den Tisch fallen oder? Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten, leider finde ich kein ähnliches "Problem" im Forum. Vielen lieben Dank schon mal für Ihre Mühe und Antwort.
Hallo, es ist nicht Sinn der Sache, dass man mehr als die erlaubten Stunden arbeitet und das dann als Überstunden gerechnet werden. Oder fielen die Überstunden an, weil Sie trotzdem mit täglich mehr als 8 Stunden gearbeitet haben? Das geht gar nicht und kann Ihrem Arbeitgeber auch erhebliche Schwierigkeiten einbringen. Nach meinem Dafürhalten ist es nicht möglich, mehr als die zulässige Zeit zu arbeiten und sich dann Überstunden anzuschreiben. Es wird ja schon mehr bezahlt als Sie arbeiten-nämlich Vollzeit. Sie sollten tatsächlich nur die zulässigen Stunden arbeiten, was dann an mehr Arbeit anfällt, ist Problem des Arbeitgebers, nicht Ihr Problem. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Problem ist, du hättest gar keine Überstunden machen DÜRFEN. Völlig egal ob du dich dazu in der Lage gesehen hast oder das es dann nicht zu schaffen gewesen war. Das ist Problem des AG. Ich denke schon das das was du mehr gearbeitet hast dein Problem war. Der Arzt hat sich sicherlich was dabei gedacht warum und weshalb du eben nur 5 Std arbeiten darfst.
mellomania
ja. alles was drüber geht fällt weg. du darfst schlichtweg nicht mehr arbeiten. weniger gerne, aber dann wird es abgezogen. völlig korrekt
Mitglied inaktiv
Wenn du ein anteiliges BV für jede Tätigkeit über 5 Std. täglich hast, dann ist das bindend für dich und den AG. Sobald du mehr als 5 Std. pro Tag arbeitest, hat das folgende Konsequenzen: 1. Der AG muss wegen Verstoßes gegen das MuSchG mit einer Geldbuße oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Damit kannst du deinen AG in gewaltige Schwierigkeiten bringen. 2. Überstunden fallen trotzdem nicht an, da du ja vertraglich 8 Std. hättest leisten müssen. Im anteiligen BV gibt es keine Möglichkeit Überstunden zu erarbeiten. Die Sollarbeitszeit ist ja nach wie vor 8 Std, nur die Höchstarbeitszeit wurde auf 5 Std. gesetzt. Den Rest erstattet die KK dem AG. Wenn das weniger als 3 Std. ist, dann ist das eben so.
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