Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung - Zugewinn / wie werden Mieteinnahmen berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung - Zugewinn / wie werden Mieteinnahmen berechnet?

zauberwaldmädel1

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Hallo, ich bin gerade dabei, mich zu trennen, noch ohne Scheidung etc. Ich weiß, dass ich mir auf jeden Fall Rechtsbeistand holen muss, wollte nur hier mal nachfragen, wie generell die Rechtslage ist, wenn wir keinen Ehevertrag haben, wie die Mieteinnahmen aus SEINER (vor der Ehe erworbenen) berechnet werden. Sind das dann rein SEINE Einnahmen oder werden die (wie alles nach Eheschließung erworbene) zur Hälfte mir angerechnet? Wo finde ich außerdem eine genauere Unterhaltsberechnung (3 Kinder im Alter von 8-13) , denn seine Belastungen werden ja sicher da auch mit eingerechnet. Derzeit haben wir Lohnsteuerklasse 5 und 3, was für mich ja extrem ungünstig ist. Welche Steuerklasse erhalten wir nach der Trennung? Danke schonmal. Gruß Zwm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Mieteinkünfte werden berücksichtigt. Eine „genaue Unterhaltsberechnung“ im Internet werden Sie nicht finden, wenn das so einfach wäre, hätten wir nicht so lange studieren brauchen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich lese in Deinem Beitrag einen großen Irrtum heraus... "Wie alles nach der Ehe erworbene zur Hälfte mir angerechnet." Klingt danach, als glaubst Du dir gehört automatisch die Hälfte... Ihr habt keinen Ehevertrag, also lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft § 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Sooo, wichtig ist auch Abs. 2. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet: Du bringst ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch dein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Kauft er innerhalb der Ehe etwas allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Ganz wichtig! Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. § 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (§ 1371) und in anderen Fällen ( § 1372 Bsp. Scheidung). Z.B. Das von Dir allein vor der Ehe gekaufte Grundstück samt Haus ist nun doppelt so viel Wert! Dann steht ihm der "Zugewinn" zu. Vielleicht konnte ich Dir etwas vorab helfen.


Mitglied inaktiv

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Und bzg. Mieteinnahmen wurde es mir kürzlich wie folgt in der Theorie gelehrt: Es kommt darauf an, ob die Mieteinnahmen bei Zustellung des Scheidungsantrages noch vorhanden oder verbraucht sind... Da es scheinbar noch keinen Scheidungsantrag gibt, kann ja auch noch gar kein Endvermögen für jeden Ehepartner bestimmt werden... also auch der Zugewinn noch gar nicht berechnet werden... Es wird Dir also nicht alles nach der Ehe erworbene automatisch zur Hälfte zugerechnet. Die Mieteinnahmen gehören dem Eigentümer. Es wird geschaut, wie war Dein Anfangs- und Endbestand und wie ist seiner und dann wird der Zugewinn ermittelt. Letztlich wird nur die Differenz ausgeglichen. Am Besten Du lässt dich wirklich zeitnah einmal ausführlich beraten. Bin auch nur Laie, bestimmt kann es jemand besser erklären ;-)


Mitglied inaktiv

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http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/scheidung.html


Strudelteigteilchen

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EINNAHMEN haben nix mit dem Zugewinn zu tun. Das ist Einkommen und zählt im Zweifel mit bei der Berechnung des Unterhalts, aber sicher nicht die Hälfte. Nach der Trennung erhält der, bei dem die Kinder bleiben, die LSTK 2, der andere die 1.


Mitglied inaktiv

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Strudelteigteilchen, es geht doch nicht um die monatl. Einnahmen die jetzt kommen sondern um übertrieben gesagt 100.000 Euro die auf einem Konto liegen, Rücklagen aus Mieteinnahmen :-) Zumindest habe ich die Fragestellerin so verstanden...


Mitglied inaktiv

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Wenn ich mich nicht irre, ist beigefügter Link ein ganz ähnlicher Sachverhalt. https://www.yourxpert.de/antwort/scheidung-aufteilung-einer-immobilie.b1746.html Die Rücklagen egal woher sind ein Vermögenszuwachs und somit zu berücksichtigen.


Mitglied inaktiv

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Antwort: siehe auch hier... http://www.justanswer.de/anwalt/4feun-betr-berechnung-des-zugewinn-ausgleichs-wie-werden-mieteinnahmen.html


zauberwaldmädel1

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Hallo zusammen, danke schonmal vorab, auch für die links. Die schau ich mir in Ruhe an, sobald ich etwas Zeit habe. Das Ganze ging hier irgendwie recht "zäh" ab , wir haben lange rumgetan und jetzt gibt's eben doch nur die Trennung als Ausweg,von daher hab ich mich noch gar nicht so ausführlich mit der ganzen Sache befasst. Mir geht es jetzt darum, wie die Finanzen geregelt werden können, solange wir nicht geschieden sind (und ob es für mich / uns eigentlich günstiger ist, geschieden zu sein, oder nur getrennt lebend) Ich verdiene selbst nicht so schlecht, aber durch die LSt Kl 5 sind halt über 50 % weg. Ich hab nie Einblick in die Finanzen gehabt (ok, schön blöd von mir - so im Nachhinein), von daher weiß ich nicht mal, ob von den Mieteinnahmen irgendetwas "da" ist oder ob die alle fürs "Leben" (und Reparaturen an den Wohnungen etc) verbraucht worden sind. Wie gesagt, danke schon mal für die Tipps und links an euch... LG ZWM


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