luna7322
Guten Morgen, wir sind gerade dabei ein Testament zu schreiben. Dabei beschäftigt uns die Frage, wer kümmert sich im Falles des Falles weiter um unsere Kinder. Dürfen wir mehrere Personen angeben, die sich dann um unsere Kinder kümmern? Natürlich nicht alle gleichzeig, das ist klar. Aber wenn Person A stirbt, dann Person B. Wenn Person B bis dahin auch verstorben ist, dann möchten wir noch eine Person C auswählen. Ist das zulässig? Und dürfen wir das im letzten Fall auch splitten? Also Person C kümmert sich um die Personensorge und Person D um das finanzielle? Vielen Dank für Ihre Antwort MfG M.Heuer
Hallo, ja, das ist möglich. Liebe Grüße NB
peekaboo
Unterschiedlichen Familien... das wurde uns auch für OPs und so geraten... allerdings bei einer Patientenverfüging. LG peeka
Mitglied inaktiv
Zum Hinweis von Peeka, es hat alles Vor- und Nachteile - bitte an die jeweiligen Konsequenzen denken. Wir pers. belasten im Fall des Falles komplett und mit allem meine Eltern. Hat den Vorteil, die stehen vor dem Chaos und können es dann wenigstens in geordnete Bahnen bringen. (Beerdigung, Haus Verkauf, Haus Vermietung, Kind, Schulden, Vermögen usw.) Ich würde die Personensorge nicht von der Vermögenssorge trennen. Wenn ich jemanden für geeignet halte und mein Kind anvertraue, dann sollte die Person sich auch ums Vermögen kümmern dürfen. Machts dem Jenigen einfacher. Hapert es mit dem Vertrauen, würde ich weiter suchen ;-) Lasst Euch am Besten beraten.
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