Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit in Elternzeit nach Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit nach Elterngeldbezug

sammymerle

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Sehr geehrte Frau Bader, ich stelle mir die Ausgestaltung meiner Elternzeit so vor: Elternzeit beantrage ich beim Arbeitgeber fest für zwei Jahre. Elterngeld beantrage ich voll für das erste Lebensjahr meines Kindes (keine parallele Erwerbstätigkeit). Im zweiten Elternzeitjahr will ich in Teilzeit arbeiten. Meine Frage dazu: - Wenn ich nach den 12 Monaten Elterngeldbezug Teilzeit in Elternzeit wieder arbeiten gehe, ist das für meinen aktuellen Elterngeldantrag nicht relevant, da ich das Elterngeld dann eh "ausgeschöpft" habe oder? Vielen Dank und beste Grüße sammymerle


Sternenschnuppe

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Das stimmt. Auch wenn Du es Dir auf zwei Jahre auszahlen lässt ist es nicht relevant. Es wird dann nur noch die zweite Rate gezahlt.


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