Carmen85
Hallo, Ich habe eine Frage zu dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ab dem 29.01 befinde ich mich im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir den Zuschuss pro Tag errechnet. Im Februar habe ich meine Lohnsteuerklasse von 3 auf 4 geändert. Ist es richtig, dass mein Arbeitgeber mir jetzt nicht mehr den errechneten Tagessatz bezahlen muss? Wird dieser jetzt gekürzt? Denn im März,April und Mai hat mir mein Arbeitgeber jeweils weniger ausbezahlt. Liebe Grüße
Hallo, es bleibt bei der Lohnsteuerklasse aus der Zeit vor dem Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Dojii
Falls es wirklich nur daran liegt, ist es falsch. Das Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem Netto der drei Monate vor Beginn der Schutzfrist, Steuerklassenwechsel innerhalb der Schutzfrist haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
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