bramy
Liebe Frau Baader, im März 2013 ist meine erste Tochter geboren, damals habe ich Vollzeit bei meinem AG in Steuerklasse 1 gearbeitet. Im Mai 2014 habe ich geheiratet und bin Steuerklasse 5 gewechselt da ich vorhatte ab Juli 2014 wieder in TZ arbeiten zu gehen. Diese TZ habe ich im Juli 2015 vorzeitig aufgrund einer erneuten SS beendet. Nachdem ich meinen AG darauf aufmerksam gemacht habe,dass mir das volle Mutterschutzgeld wie vor meiner ersten SS zusteht, habe ich heute die Nachzahlung bekommen,allerdings auf Basis meiner aktuellen Steuerklasse 5 und nicht die damalige Steuerklasse 1 wir vor der Geburt meiner ersten Tochter. Ist dies so korrekt oder habe ich einen Anspruch auf Steuerklasse 1? Vielen Dank
Hallo, es ist die Steuerklasse zu nehmen, die damals aktuell war - aber fragen Sie lieber noch mal beim Finanzamt nach Liebe Grüße NB
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